Sparen durch Minijobber
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Sparmöglichkeiten für die Beschäftigung von Minijobbern
 
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,

Unternehmer, die Minijobber beschäftigen, zahlen zu der Pauschale in Höhe von 30 Prozent noch die Umlagen U1 und U2. Die Umlage U1 dient zur Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen an erkrankte Mitarbeiter. Die Umlage U2 dient zum Ausgleich Ihrer finanziellen Belastungen, wenn eine Arbeitnehmerin in Mutterschutz geht. Wird ein Minijobber krank oder geht eine Mitarbeiterin in Mutterschutz können Sie mit Unterstützung aus der Umlage rechnen. Zunächst zahlen Sie jedoch Monat für Monat ein, im letzten Jahr sind die Umlagen sogar gestiegen. Für einen Minijobber, der netto 300 Euro erhält, zahlen Sie noch einmal knapp 100 Euro Steuern und Umlagen.
 
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Welche Selbstvorstellung hier ist richtig – und welche ist falsch?

Stellen Sie sich im Business-Alltag wirklich korrekt vor? Beantworten Sie einfach einmal die folgenden Fragen, und dann ...

  richtig falsch
„Ich heiße Maria Benz und bin die Veranstaltungsleiterin.“
„Erlauben Sie mir, mich Ihnen bekannt zu machen? Ich heiße Schröder.“
„Ich bin die Frau Unger, guten Tag.“
„Gestatten Sie, dass ich mich vorstelle? Meier mein Name.“
„Ich darf mich vorstellen, Kortekämper!“
„Ich bin Heinz Sommer. Schön, dass wir uns kennenlernen!“
„Ich bin Professor Heinz Meier.“
„Dr. Klöbner mein Name. Habe die Ehre.“

... klicken Sie hier und schauen sich die Lösung an. Viel Glück – und viel Erfolg!

 
Natürlich wären Sie nicht böse, wenn Sie für den Minijobber etwas weniger bezahlen müssten. Mit folgenden Sparmöglichkeiten ist dies möglich.

Einen Teil des Gehalts in Benzingutscheinen auszahlen

Benzingutscheine zählen zu den steuerfreien Gehaltsextras. Sie können einen Teil des Gehalts einfach umwandeln und sich so der Abgabenpflicht entziehen. Für 44 Euro darf ein Mitarbeiter auf Kosten des Betriebs tanken. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass er auf 44 Euro pro Monat an Barlohn verzichtet und hierfür einen entsprechenden Tankgutschein erhält. Für Ihren Mitarbeiter ändert sich nichts, er bekommt statt Geld Benzin für sein Auto und Sie sparen, da die 44 Euro nicht der Pauschalabgabe unterliegen. Vereinbaren Sie in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, dass Ihr Mitarbeiter Anspruch auf einen Benzingutschein hat.

Urlaubshilfe statt Gehaltserhöhung

Statt einer Gehaltserhöhung können Sie Ihrem Minijobber eine Urlaubsbeihilfe anbieten.

Diese beträgt
 
156,- Euro für den Mitarbeiter
104,- Euro für dessen Ehepartner
52,- Euro für jedes Kind

Diese Zahlung versteuern Sie zwar mit 25% pauschaler Lohnsteuer plus 5,5% für pauschale Kirchensteuer und Soli – ist aber günstiger als die Minijob-Pauschale.

Mitarbeiter übernimmt die Lohnsteuer selbst

Die pauschale Lohnsteuer von 2%, die Sie für Ihre Minijobber abführen müssen, können Sie auch auf den Minijobber abwälzen. Allein der Hinweis, dass der Mitarbeiter einen Bruttolohn erhält, reicht aus, um zu verdeutlichen, dass der Mitarbeiter die Lohnsteuer selbst zahlt. Eine nachträgliche Änderung zu bestehenden Arbeitsverhältnissen ist möglich.
 
 
Ihre

Iris Schuler
Redaktion Gründer-Wissen
 
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