Natürlich wären Sie nicht böse, wenn Sie für den Minijobber etwas weniger bezahlen müssten. Mit folgenden Sparmöglichkeiten ist dies möglich.
Einen Teil des Gehalts in Benzingutscheinen auszahlenBenzingutscheine zählen zu den steuerfreien Gehaltsextras. Sie können einen Teil des Gehalts einfach umwandeln und sich so der Abgabenpflicht entziehen. Für 44 Euro darf ein Mitarbeiter auf Kosten des Betriebs tanken. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass er auf 44 Euro pro Monat an Barlohn verzichtet und hierfür einen entsprechenden Tankgutschein erhält. Für Ihren Mitarbeiter ändert sich nichts, er bekommt statt Geld Benzin für sein Auto und Sie sparen, da die 44 Euro nicht der Pauschalabgabe unterliegen. Vereinbaren Sie in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, dass Ihr Mitarbeiter Anspruch auf einen Benzingutschein hat.
Urlaubshilfe statt GehaltserhöhungStatt einer Gehaltserhöhung können Sie Ihrem Minijobber eine Urlaubsbeihilfe anbieten.
Diese beträgt
- 156,- Euro für den Mitarbeiter
- 104,- Euro für dessen Ehepartner
- 52,- Euro für jedes Kind
Diese Zahlung versteuern Sie zwar mit 25% pauschaler Lohnsteuer plus 5,5% für pauschale Kirchensteuer und Soli – ist aber günstiger als die Minijob-Pauschale.
Mitarbeiter übernimmt die Lohnsteuer selbstDie pauschale Lohnsteuer von 2%, die Sie für Ihre Minijobber abführen müssen, können Sie auch auf den Minijobber abwälzen. Allein der Hinweis, dass der Mitarbeiter einen Bruttolohn erhält, reicht aus, um zu verdeutlichen, dass der Mitarbeiter die Lohnsteuer selbst zahlt. Eine nachträgliche Änderung zu bestehenden Arbeitsverhältnissen ist möglich.