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Wie Sie aus Ihrem Resturlaub ab sofort bares Geld machen
Liebe Leserin, lieber Leser,

Ihre Mitarbeiter verplanen gerade ihren Resturlaub. Beispielsweise für einen Kurztrip über die Feiertage. Und Sie als Geschäftsführer wissen oft nicht einmal, was Sie mit Ihrem offenen Urlaub machen sollen.
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So kommt von Ihrer Geschäftsführer-Vergütung
das Maximum bei Ihnen an –
und landet nicht beim Fiskus!

Nutzen Sie ab sofort Ihre zahlreichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem, wenn Sie mit Ihrer GmbH nicht nur ein Festgehalt, sondern auch andere Leistungen wie Altersvorsorge, Dienstwagennutzung sowie steuerfreie Gehaltsextras vereinbaren, können Sie Ihr Netto-Einkommen deutlich erhöhen. Die nötigen Tipps dazu erhalten Sie genau hier:

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Denn: Die Firma braucht Sie als Geschäftsführer und das führt dazu, dass Sie Ihren Urlaub oft gar nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen können.

Dann sollten Sie diese Regelung in Ihrem Vertrag haben:
So gibt’s Geld gegen Urlaub

§ ... Urlaub
(1) Der Geschäftsführer hat einen Jahresurlaub von ... Arbeitstagen.
(2) Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung sowie der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.
(3) Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, ist der am Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, noch bestehende Resturlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehalts für jeden nicht genommenen Urlaubstag.
Herzlichst Ihr



Michael Peters 
Chefredakteur
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