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Wie kann ich einen Brief mit juristischem Hintergrund besser formulieren?
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,

kürzlich erreichte uns die Frage einer Leserin.

Frage: Ich wende mich an Sie mit einer – aus meiner Sicht – kniffeligen Frage: Inwieweit können juristische Briefe neu formuliert werden? Als Beispiel habe ich einen Brieftext aus der „Schwerbehindertenabteilung“, der an das Landratsamt geschickt wurde:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Widerspruch gegen den Bescheid vom: 30.05.2016 zum Zwecke der Fristwahrung.

Die genaue Begründung wird nach Akteneinsicht am 19.06.2016 nachgereicht.

Wie könnte man den Inhalt besser – also moderner – formulieren, ohne dass er seine juristische Bedeutung verliert?

Sarah L. aus Westenholz
 
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Meine Empfehlung: Ja, Sie können den Text durchaus verändern.

Der erste Satz ist nicht einmal ein richtiger Satz, sondern liest sich wie ein stichwortartiger Betreff. Sicher erfüllt er seinen Zweck, aber unfreundlich und stillos wirkt er auf jeden Fall.

Sie können den Text ganz einfach verändern, indem Sie mehr Verben und weniger Substantive verwenden.

Hier ist mein Textvorschlag: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir legen fristgerecht gegen den Bescheid vom 30. Juni 2013 Widerspruch ein.

Die Begründung für diesen Widerspruch erhalten Sie nach Akteneinsicht am 19. Juli 2013.

Das klingt ein wenig freundlicher.

Bei einem solchen Schreiben geht es nur darum, innerhalb einer festgesetzten Frist schriftlich Widerspruch einzulegen.

Den Sinn haben Sie mit dem neuen Text nicht verändert.
 
 







Claudia Marbach
Chefredakteurin des SekretärinnenBriefeManagers und des Sekretärinnen-Handbuchs
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