Liebe Leserinnen & Leser, wie viel Schaden haben Einbrecher 2017 angerichtet? Wo haben Taschendiebe bevorzugt zugeschlagen? Und ist die Zahl der Missbrauchsfälle gestiegen? Einen schnellen Überblick über Daten und Fakten zu diesen und anderen wichtigen Themen der Polizeilichen Kriminalprävention bekommen Sie mit unseren Infografiken. Pünktlich zur heutigen Veröffentlichung der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) haben wir diese aktualisiert und stellen sie auf unserer Website zur Verfügung. Alle Grafiken bieten wir auch als Webgrafik (in der Langform) an. Neben der Entwicklung der Straftaten im Zeitverlauf enthalten die Grafiken Informationen zu Opfern und Tatverdächtigen. Zu jeder Grafik finden Sie zudem einen kurzen Informationstext, der die Zahlen erläutert. In diesem Newsletter haben wir die Entwicklung der PKS-Zahlen zu den Themen Einbruchschutz, Taschendiebstahl und Kindesmissbrauch schon mal zusammengefasst.
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| Präventionsmaßnahmen zum Einbruchschutz zeigen Wirkung Wie für das Jahr 2016 verzeichnet die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik auch für 2017 einen Rückgang beim Wohnungseinbruch. Insgesamt wurden 116.540 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche erfasst, 2016 waren es 151.265. Damit haben die Zahlen erstmals wieder das Niveau von 2009 erreicht. Die Einbrecher gelangten meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren in Haus oder Wohnung und verursachten einen Schaden (nur Diebesgut/Beute) von 302 Millionen Euro. Dass viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden können, belegt der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch: So blieben im Jahr 2017 45 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Über den Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre ist der Anteil vollendeter Fälle stetig gesunken, wie die steigenden Versuchszahlen zeigen. Dies kann durchaus auf Verbesserungen von Präventionsmaßnahmen im privaten Bereich zurückgeführt werden. Gleichzeitig bestärkt es die Polizei darin, ihre Präventionsaktivitäten fortzuführen und die Bevölkerung weiterhin für das Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie auf der Kampagnenseite der im Herbst 2012 von der Polizei und Kooperationspartnern aus der Wirtschaft gestarteten Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH Informationen zur staatlichen Förderung von Einbruchschutz erhalten Sie in der Rubrik Förderung.
Zur Infografik Wohnungseinbruch Kampagne K-EINBRUCH |
Weniger Taschendiebstähle erfasst Insgesamt 127.376 Taschendiebstähle wurden im Jahr 2017 laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland angezeigt, 2016 waren es noch 164.771 Fälle. Die meisten Taschendiebstähle bleiben ungeklärt (Aufklärungsquote 2017: 6,4 Prozent), denn Taschendiebe sind oft professionelle, international reisende Täter, die grenzüberschreitend in ganz Europa aktiv sind. Um zuzuschlagen, machen sich die Diebe insbesondere das Gedränge bei Veranstaltungen, in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln zunutze. Dabei machten sie im Jahr 2017 41,3 Millionen Euro Beute, im Jahr zuvor entstand ein wesentlich höherer Schaden von 51,5 Millionen Euro. Doch auch wenn die Zahlen rückläufig sind, klärt die Polizei die Bevölkerung nach wie vor verstärkt zum Thema Taschendiebstahl auf. So gibt es bundesweit immer wieder Schwerpunktaktionen der Landes- und Bundespolizei. Darüber hinaus gibt die Polizeiliche Kriminalprävention ein Medienpaket mit dem Film „Vorsicht Taschendiebe!“ heraus, das Präventionsbeamte bei ihrer Arbeit unterstützt. Das Medienpaket enthält auch drei kurze, nonverbale Spots, die richtiges und falsches Verhalten gegenüberstellen. Die Spots sowie der Trailer zum Film sind auf unserer Website eingestellt. Tipps zum Schutz vor Taschendieben gibt es auch im Faltblatt „Schlauer gegen Klauer“, das Sie kostenlos bei Ihrer Polizeidienststelle erhalten oder in unserem Medienangebot herunterladen können. Zur Infografik Taschendiebstahl Spots ansehen Faltblatt "Schlauer gegen Klauer" |
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| Sexueller Missbrauch: Das Dunkelfeld ist groß Der Missbrauchsfall von Staufen macht betroffen und wirft Fragen auf: Ein heute Neunjähriger soll von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten im Internet über einen längeren Zeitraum zum Missbrauch angeboten worden sein. Kein Einzelfall, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. 11.547 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2017, 2016 waren es 12.019. In den meisten Fällen kannten sich Opfer und Täter: Von den im Jahr 2017 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.034 mit dem Tatverdächtigen verwandt und 2.945 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.472 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft, 4.697 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 988 Fällen ist die Beziehung ungeklärt. Dies zeigt: Nicht einmal jeder zweite Missbrauchsfall wird von einer dem Opfer fremden Person verübt. Vielmehr findet die Tat oft im häuslichen Bereich oder in sozialen Bezügen statt. Der Großteil der 8.881 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2017 war männlich (8.510 Tatverdächtige), mehr als zwei Drittel der Opfer weiblich. Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle des Kindesmissbrauchs bilden das eigentliche Ausmaß des Missbrauchs jedoch bei Weitem nicht ab: Zu groß ist das Dunkelfeld, immer noch wird sexueller Missbrauch verhältnismäßig selten polizeilich bekannt gemacht. Vor allem, wenn der Missbrauch innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises geschieht. Gründe für die mangelnde Anzeigenbereitschaft sind neben der Abhängigkeit des Opfers vom Täter auch die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren. Die Kampagne „Missbrauch verhindern!“ will daher erwachsene Bezugspersonen von betroffenen Kindern über Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch aufklären, ihnen Hilfemöglichkeiten aufzeigen und sie schwerpunktmäßig über den Ablauf eines Strafverfahrens informieren. Zur Infografik Kindesmissbrauch Kampagne "Missbrauch verhindern!" |
| Medienschau Viele fühlen sich beim Thema „sexueller Missbrauch“ unsicher oder sind nicht ausreichend informiert. Dies wirkt sich auch aus, wenn sexueller Missbrauch von Minderjährigen bei der Polizei angezeigt werden soll. Die Broschüre „Missbrauch verhindern!“ informiert über Fakten und Hintergründe dieser Straftat sowie darüber, wie Minderjährige vor Missbrauch geschützt werden können. Schwerpunktmäßig vermittelt sie Informationen zum Handeln im Verdachtsfall und zur Anzeigenerstattung. Darüber hinaus erhalten Sie Handlungsempfehlungen, um in einem Ernstfall im Sinne des Kindes reagieren zu können. |
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