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63 | 2023
Wegezeitentschädigung: Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich
Die Wegezeitentschädigung am Bau gilt jetzt für alle Betriebe. Wer ist betroffen? Welche Ausnahmen gibt es? Was müssen Sie bezahlen? Hier die Antworten.
Was früher nur in Papierform möglich war, geht jetzt auch digital: Ein Online-Portal der BG Bau ermöglicht die Echtheitsprüfung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Sie bewegt ein Thema, über das wir unbedingt berichten sollten? Schreiben Sie mir und oder rufen Sie mich an! Ich bin Anna-Maja Leupold, Redakteurin von handwerk.com und in dieser Woche Ihre erste Anlaufstelle! [email protected] Tel. (0511) 8550-2460
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