| | Sehr geehrte Damen und Herren, das Wohnungseigentumsrecht wird modernisiert. Für die Wohnungseigentümer der mehr als 9,3 Mio. Eigentumswohnungen in Deutschland zeichnet sich eine gesetzliche Verbesserung ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten ab. Wir haben einen Blick auf den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ geworfen und die wichtigsten Änderungen für Sie hier zusammengefasst. Eine umfassende Stellungnahme folgt in Kürze. Was für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Immobilienunternehmer 2020 noch relevant sein wird, haben wir für Sie hier zusammengestellt. Auch die steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel, Stichwort: energetische Sanierungsmaßnahmen, Grundsteuer bei Windenergieanlagen, Werkswohnungen, finden Sie in einer Übersicht hier. Ihr IVD Bundesverband |
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Das Wohnungseigentumsrecht wird modernisiert. Der Referentenentwurf des Gesetzes liegt uns vor und wird in unserer Fachkonferenz von Herrn Wolfram Marx, Ministerialrat, Leiter des Referates im BMJV, vorgestellt. Wir laden Sie als professionellen Immobilienverwalter herzlich zur Fachkonferenz zur WEG-Reform ein. Es werden federführender Politiker und Juristen diskutieren: Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Wolfram Marx, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Oliver Elzer, WEG-Rechtsexperte und Richter am Kammergericht Berlin Uwe Wanderer, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, Wanderer und Partner Rechtsanwälte Thomas Beutner, Geschäftsführer Vonovia Immobilien Treuhand GmbH und Mitglieder des Bundestags der verschiedenen Fraktionen Termin: 3. März 2020, 14:00-17:30 Uhr Ort: Haus Zwingli, Rudolfstrasse 14, 10245 Berlin Die Plätze sind begrenzt. Bite melden Sie sich an unter: [email protected] |
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Mit unserem Hausverwalterkonzept Betriebskosten reduzieren! Spezielles Deckungskonzept für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften, Immobiliengesellschaften sowie Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Einfache Beitragsberechnung nach Anzahl der Wohneinheiten. Dadurch können oftmals erhebliche Beitragseinsparungen zu den bestehenden Verträgen erreicht werden. Bei korrekter Angabe der Wohneinheiten erklären wir den Unterversicherungsverzicht, d.h. alle Schäden werden in voller Höhe erstattet. Gerne erstellen wir ihr persönliches Angebot. Zur Angebotsanforderung Seit 25 Jahren Partner der Immobilienwirtschaft! |
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Der gesetzliche Mindestlohn wurde erneut angehoben. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt er 9,35 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz soll der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt werden. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen, so dass er sowohl 2019 (von 8,84 auf 9,19 Euro) als auch 2020 (von 9,19 auf 9,35 Euro) erhöht wurde. Für Minijobber bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer monatlich höchstens 48 Stunden leisten darf, um nicht eine Überschreitung der Geringverdienstgrenze und somit eine Sozialversicherungspflicht zu erlangen. (450:9,35= 48,13). Arbeitgeber sollten nun die Verträge dahingehend überprüfen und gegebenenfalls anpassen. |
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Für öffentlich geförderte Wohnungen ist der Vermieter an die Kostenmiete gebunden. In die Berechnung der Kostenmiete fließen Bewirtschaftungs- und Kapitalkosten ein. Teil der Bewirtschaftungskosten sind u .a. die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, welche als Pauschalen ausgewiesen sind und alle drei Jahre anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst werden. Nachdem das Statistische Bundesamt den Verbraucherpreisindex Oktober 2019 veröffentlicht hat, wurden die neuen Pauschalen festgelegt. |
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Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden. |
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Bundesgerichtshof vom 20. September 2019: 5. Kein Anspruch auf Baumfällung |
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Nachbarn müssen Laub, Pollen und andere "natürliche Immissionen" von Bäumen auf ihrem Grundstück in der Regel hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. |
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Oberlandesgericht Dresden vom 20. August 2019: 6. Schlüsselverlust |
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Kommt es zu einem Verlust von Schlüsseln zu einer Wohnanlage und besteht dadurch eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte, so kann sowohl eine neue Schließanlage als auch eine provisorische Schließanlage auf Kosten des Schädigers eingebaut werden. Bei dem Schadensersatzanspruch ist aber ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 4 Prozent der Anschaffungskosten pro Nutzungsjahr vorzunehmen. |
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verwalter (und Bauträgerverwalter) dazu verpflichtet sind, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies bedeutet nicht, dass sie über zu ergreifende Maßnahmen entscheiden. Verwalter haben aber die Pflicht, den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu kontrollieren, die Wohnungseigentümer ausreichend zu unterrichten und sie in die Lage zu versetzen, einen sachgerechten Beschluss über das weitere Vorgehen zu fassen. |
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Bundesverwaltungsgericht vom 27.11.2019: 8. Zweitwohnungssteuer |
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Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. |
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Aufgrund der großen Nachfrage findet ein zusätzlicher Lehrgang "Geprüfte/r Miet- und WEG-Verwalter/in (EIA)" in 2020 am Studienort in Saarbrücken statt. Der Lehrgang wird praxisorientiert und in kompakter Form in zwei Wochenblöcken (Termine: 14.03. - 20.03.2020 und 25.04. - 01.05.2020) angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs kann neben dem EIA-Zertifikat auch ein IHK-Zertifikat erlangt werde. WICHTIG: Exklusiv für diesen Lehrgang erhalten die Teilnehmer ca. 30 – 40 Vordrucke für die Miet- und Hausverwaltung und somit nützliche Arbeitshilfen für den erfolgreichen Berufsstart! Alternativ hierzu bietet die EIA auch den Online-Lehrgang „Gepr. Immobilienverwalter/in (EIA) – Miet- und WEG-Verwalter/in (IHK)“ an. Dieser umfasst die beiden Module: Mietverwaltung von Wohnimmobilien und Verwaltung von Wohnungseigentum. Lehrgangsstart ist der 25.02.2020! Selbstverständlich erhalten die Teilnehmer des Online-Lehrgangs auch die exklusiven Vordrucke. |
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