Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | Im Webinar zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz der Kanzlei Kröll & Weber Rechtsanwälte erfahren Sie, wo und wie Sie bei der Umsetzung des Gesetzes zu beteiligen sind. Ein Beispiel: Behörden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Doch wie soll das geschehen? Welche Person soll die Meldestelle ausfüllen? Wie sollen Hinweise gemeldet werden können? Nicht nur bei diesen Fragen muss der Personalrat beteiligt werden. Bei allem stellen sich schwierige Rechtsfragen: Kann die Dienststellenleitung einfach einen Beschäftigten in die interne Meldestelle versetzen? Welche Kontrollmöglichkeiten ergeben sich bei digitalen Hinweisgebersystemen und was folgt für die Mitbestimmung? Sichern Sie sich jetzt einen Platz im Webinar (PDF-Formular) und stellen Sie den Referenten Ihre konkreten Fragen zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
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Viel Spaß beim Informieren! Irmgard Schmalix REDAKTION
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| Webinar für Personalräte »Das neue Hinweisgeberschutzgesetz« Termine zur Auswahl: 19. September 2023 (09:00 Uhr bis 12:30 Uhr) 18. Oktober 2023 (09:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
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Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023. Das Gesetz schützt hinweisgebende Personen in Dienststellen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz interne und externe Meldestellen und konkrete Meldeverfahren vor. Ebenfalls geregelt sind Schutzvorschriften – aber auch Haftungsregelungen bei vorsätzlichen Falschmeldungen. Die Schwerpunkte des Webinars: · Wer kann Hinweisgeber sein? · Welche Verstöße können gemeldet werden? · Wo und wie können Meldungen gemacht werden? · Was ist bei der internen Meldestelle zu beachten? · Wie sind Hinweisgeber geschützt? · Welche Mitbestimmungsrechte haben Personalräte? Kosten: 200 EUR plus 19% Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine erforderliche Schulungsveranstaltung, für die die Dienststelle die Kosten zu tragen hat. Wichtig: ein entsprechender Beschluss im Gremium.
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»Der Personalrat« Podcast Das neue Hinweisgeberschutzgesetz Seit 2.7.2023 ist das neue Gesetz endlich in Kraft. Es schützt Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben. Es verbietet außerdem jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden. Die aktuelle Podcast-Folge erläutert alles Wichtige.
| Der Personalrat 7/2023 Hinweisgeberschutz - Das neue Gesetz ist da Im Schwerpunkt der Juli-Ausgabe von »Der Personalrat« erläutern Ihnen fünf Expertinnen und Experten das neue Gesetz. Als erste Arbeitshilfen für Personalräte gibt es dazu Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung und eine Checkliste für das Aufstellen einer internen Hinweisgeberrichtlinie. Wer »Der Personalrat« noch nicht bezieht, kann das Heft für zwei Ausgaben gratis testen!
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