Photovoltaik und Steuer bis/über 30 kWp Webinar am 18.04.2023, 10:00 - 12:00 Uhr Radikale Änderungen bei Umsatz- und Einkommensteuerbehandlung - Neue Regeln und neue Fragen
Webinar | Photovoltaik | Für Einsteiger + Für Erfahrene
Der Bundestag hat im Dezember die Reform des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen, das Gesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Wesentliche Elemente sind: Ertragssteuerfreiheit für PV-Anlagen bis 30 kWp (teils bis 100 kWp) sowie weitgehend Umsatzsteuersatz Null bis zu 30 kWp und darüberhinausgehend bei überwiegend privater, öffentlicher oder gemeinnütziger Nutzung.
Nur, so einfach werden die Konsequenzen daraus für Großhändler, Solarteure und Kunden nicht sein. Im Gegenteil: Bis sich die neuen Regelungen eingeschliffen haben werden einige Monate vergehen, in denen Sie und Ihre Kunden ständig darauf angesprochen werden. Immerhin gibt es seit 27.2. weitgehend Klarheit bei den Umsatzsteuerfragen, das engültige BMF-Schreiben zu wichtigen Fragen liegt vor. Bis zum webinartermin sollte auch das erwartete Hinweisschreiben zu den noch offenen Einkommensteuerfragen vorliegen.
Deutschlands PV-Seminator Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie bringt Klarheit in das "Dickicht der Vereinfachungen".
Alle Webinarteilnehmer erhalten ein individuell anpassbares Formular zur "Eigenerklärung des Kunden über das Vorliegen der privilegierenden Voraussetzungen".
Inhalte: Einkommensteuerbefreiung im Betrieb der Anlage rückwirkend ab 2022
• Gilt die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer auch für Bestandsanlagen?
• Wie verhält es sich bei einem Doppelhaus oder bei einem Zweifamilienhaus?
• Wenn ich ab 2022 für meine Photovoltaik-Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen muss, kann ich meine Anlage dann weiterhin absetzen?
• Wie verhält es sich mit schrittweisen Anlagenerweiterungen über 30 kWp
• Kann ich meine Anlage nachträglich verkleinern um unter die Grenze(n) von 30 bzw. 100 kWp zu kommen?
• Muss ich gesparte Einkommensteuer durch Steuerabschreibungen vor 2022 nun zurückzahlen?
• Kann ich meine Anlage nachträglich verkleinern um unter die Grenze(n) von 30 bzw. 100 kWp zu kommen?
• Wirtschaftlichkeitsvergleich einkommmensteuerfreie 30 kWp Anlage vs. 31 kWp Anlage mit Steuersparmodell
Umsatzsteuersatz Null beim Kauf der Anlage
• Wenn ich 2022 eine Photovoltaik-Anlage beauftragt habe, diese aber erst 2023 installiert wird, wie greift dann die Nullsteuer?
• Wenn mein Solarteur Erweiterungen, Nachrüstungen, Reparaturen, Wartungen an meiner PV-Anlage vornimmt, wann sind diese mit dem Umsatzsteuersatz Null zu versehen, wann nicht?
• Was bedeutet die Neuregelung für meine bestehende Photovoltaik-Anlage? Ich habe die Umsatzsteuerpflicht gewählt, um mir die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen?
• Gelten die Größenbegrenzungen der einkommensteuerlichen Regelung auch bei der Null-Umsatzsteuer?
• Darf ich den Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage dann künftig steuerfrei an die Mieter oder Mitbewohner im Haus verkaufen?
• Wie verhält es sich mit schrittweisen Anlagenerweiterungen über 30 kWp für einen Gewerbebetrieb?
• Welche Selbsterklärung des Kunden muss ich einholen und dokumentieren.
Referent: Michael Vogtmann, DGS Franken
Zielgruppe: Energieberater, Planer, Projektentwickler, Vertriebsmitarbeiter von Solarunternehmen, Anlagenbetreiber
Methodik: Vortrag / Präsentation mit Fragerunde (per Chat-Funktion)
Equipment: Internetfähiger PC und Headset oder Telefon
Veranstalter: Solare Dienstleistungen GbR
Buchung und Abrechnung über: Solare Dienstleistungen GbR
Weitere Info und Buchung: www.solarakademie-franken.de/termine/WP78-2023-04-18 Mit sonnigen Grüßen
Stefan Seufert
Stefan Seufert
Dipl. Pädagoge (Univ.)
Solarakademie Franken / DGS SolarSchule Nürnberg
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