Wenn das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid schickt Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, wird nach Prüfung einen Bescheid vom Jobcenter erhalten. Bei einem Ablehnungsbescheid werden die Hartz IV-Leistungen nach §7 SGB II verwehrt. Die Behörde muss jedoch genau aufführen, warum die Leistungen nicht gezahlt werden. Ein Widerspruch kann in bestimmten Fällen Abhilfe schaffen, um dennoch einen Anspruch zu erzielen |