| | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts |
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| Warum die NGO-Förderpraxis rechtswidrig ist |
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Eine Kleine Anfrage der Union sorgt in dieser Woche für große Aufregung. Und: Die alte Bundestagsmehrheit nutzen, um noch schnell ein neues Sondervermögen zu schaffen. Geht das so einfach? |
| Die Union hat mit ihren 551 Fragen an die Bundesregierung ein Schlaglicht auf die staatliche Förderpraxis von NGOs geworfen. Hintergrund seien „Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden“. Der Leipziger Staatsrechtler Hubertus Gersdorf hat sich die bisherige Förderpraxis für Einspruch einmal genauer angeschaut und meint, diese verstoße gegen die Verfassung. Es fehle eine gesetzliche Grundlage. Er ist dafür, die Entscheidung über die Mittelvergabe einem unabhängigen, pluralistisch zusammengesetzten Gremium zu übertragen. Warum, lesen Sie im Briefing. | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Kaum waren die letzten Stimmzettel ausgezählt, nahm der (alte) Streit über die Finanzen im politischen Berlin wieder Fahrt auf. Für einige der diskutierten Vorschläge, etwa ein Bundeswehr-Sondervermögen, wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Das (neue) Problem nach der Wahl: Union, SPD und Grüne kommen im nächsten Bundestag nicht auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Wollen sie also ohne AfD und Linkspartei das Grundgesetz ändern, hätten sie hierfür nur noch bis zum 24. März Zeit. Denn: Spätestens dreißig Tage nach der Wahl muss der neue Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Die Uhr tickt also. Mal eben schnell das Grundgesetz ändern – politisch ist das Vorhaben auch innerhalb der Parteien umstritten. Juristisch ist die Sache ausnahmsweise eindeutig: Bis der neue Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten ist, ist der alte Bundestag voll handlungsfähig. Das schließt Änderungen des Grundgesetzes ein. Trotzdem dürfte es manchem Wähler nur schwer zu vermitteln sein, warum ein eigentlich abgewählter Bundestag noch derart weitreichende Entscheidungen fällt. Welche Manöver dieser Tage in Berlin diskutiert werden, lesen Sie im Briefing. Dann ging es in dieser Woche (wieder einmal) um die Kunst. Nachdem sich der BGH letzte Woche mit dem künstlerischen Gehalt einer Birkenstocksandale auseinandersetzte, hat sich das LG Hamburg diese Woche mit einem möglichen Verbot des Romans „Innerstädtischer Tod“ befasst. Das Berliner Galeristen-Ehepaar König will sich in den Protagonisten wiedererkannt haben. Zu welcher Entscheidung die Richter in Hamburg gekommen sind, nachdem sie den Roman gelesen haben, hat unsere Gastautorin Dr. Katharina Leusch für Sie aufgeschrieben. Wie immer freuen wir uns, wenn Sie mit unserer Redaktion in Kontakt treten – ob Themenvorschläge oder Feedback zum Briefing: Sie erreichen uns unter [email protected]. Einen schönen Start ins Wochenende wünscht Ihr Finn Hohenschwert
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| Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Anfrage zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen gestellt. Die Anfrage stellt insgesamt 551 Fragen zu Organisationen wie Omas gegen Rechts und Greenpeace. dpa |
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Von Christian Geinitz, Julia Löhr und Manfred Schäfers |
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Von Marlene Grunert, Berlin |
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Von Katja Gelinsky, Berlin |
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Von Patrick Bahners und Stephan Klenner |
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Wir sprechen mit Kyrill-Alexander Schwarz über die BSW-Ankündigung, wegen fehlender Stimmen aus dem Ausland die Bundestagswahl juristisch zu überprüfen. Florian Meinel äußert sich zur Vorgabe Berlins, auf Versammlungen kein Arabisch zu sprechen. |
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Juristischer Stellenmarkt |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | | Wie Investoren insolvente Unternehmen kaufen | Wenn Unternehmen in die Insolvenz rutschen, bieten sich Investoren zwei Wege zur Übernahme: Asset-Deal oder Share-Deal. Beide Modelle haben ihre eigenen Chancen und Risiken – und können über die Zukunft des Unternehmens entscheiden. | Christian Kaufmann, Simon Eickmann und Nikolaus Röver |
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VERANSTALTUNGSKALENDER | | Karriereevents für Juristen | Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen. | |
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Was sonst noch wichtig ist |
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Muttenz: Berufungsverhandlung der ehemaligen Fußballfunktionäre Sepp Blatter (FIFA) und Michel Platini (UEFA) vor einem Schweizer Kantonsgericht. Lima: Prozessauftakt gegen den früheren Präsidenten von Peru, Pedro Castillo, wegen eines versuchten Staatsstreichs. Los Angeles: Prozessauftakt gegen die mutmaßliche Dealerin, die mit dem Tod des „Friends“-Schauspielers Matthew Perry in Zusammenhang steht. Luxemburg: Der EuGH verhandelt über die Tragweite der restriktiven Maßnahmen gegen Russland und dort ansässige Personen. Karlsruhe: Entscheidungen des BGH zu Vereinbarungen über einen Maklerlohn und die maklerrechtliche Einordnung als Einfamilienhaus. Budapest: Fortsetzung des Prozesses gegen die mutmaßlich aus der linken Szene stammende Deutsche Maja T. Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des EuGH zu illegalen Abfalldeponien in Kroatien, zur richterlichen Unabhängigkeit, zu Fluggastrechten und zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern. |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch: Dr. Reinhard Müller Kontakt: [email protected] | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: [email protected] HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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