| Sehr geehrter Herr Do, Autodiebstahl kann jeden treffen. Aber zu beweisen, dass das Fahrzeug wirklich gestohlen wurde, ist naturgemäß schwierig. Wenn die Kaskoversicherung sich weigert zu zahlen, sind Sie als Anwalt am Zug. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend, ob Ihr Mandant von der Kfz-Versicherung entschädigt wird - oder nicht. Ein Urteil des Landgerichts Coburg zeigt, wann Gerichte die Anforderungen an die Beweislast von Versicherten hochschrauben. Erfahren Sie mehr zu diesem Fall in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | |