Bürgergeld: Verschweigen der Lebensversicherung führte zu 14.000 Euro Rückzahlung Hartz-IV- bzw. Bürgergeld-Bezieher müssen bei vorsätzlich verschwiegenen Kapitallebensversicherungen alle erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Da die Klägerin in diesem Fall wegen ihres Vermögens nicht hilfebedürftig war, kann das Jobcenter das gezahlte Bürgergeld-Leistungen zurückfordern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 15. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 11 AS 221/22). Mehr anzeigen |