Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 23/2024 vom 13. Juni 2024 |
|
|
| | © Goran Gajanin, www.daskraftbild.com |
|
|
Nach der Europawahl | Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken | "Das Ergebnis der Europawahl ist auch ein Signal, Wirtschaft und Mittelstand in der Europapolitik wieder mehr Augenmerk zu schenken. Aus Brüssel kam in den vergangenen Jahren zu viel Dirigismus und Bürokratie. ‘Think small first‘ war ein gern verwendetes Schlagwort, das in der Politik leider nicht angemessen Berücksichtigung fand. Die kommende Legislaturperiode ist nun eine Chance, es besser zu machen", kommentierte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern den Ausgang der Europawahl. | |
|
|
|
|
| Ausbildungsberufe A-Z | Von Änderungsschneiderin bis Zweiradmechatronikerin | Erfahren Sie mehr über die Inhalte, Abläufe und Karrieremöglichkeiten in den über 130 Ausbildungsberufen im Handwerk. Den Weg zum Traumjob, Tipps zum Berufseinstieg oder Einblicke von Insidern ins Handwerk finden Sie auf www.handwerk.de. | |
|
|
| |
|
Steuertipp | Arbeitskleidung kaufen und reinigen: So sparen Sie Steuern | Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre typische Arbeitskleidung in einer Wäscherei reinigen lassen oder selbst zu Hause waschen, können die Kosten dafür beim Finanzamt als steuersparende Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Auch beim Kauf der Kleidung lassen sich bereits Steuern sparen. In beiden Fällen liegt die Betonung allerdings auf "typischer" Arbeitskleidung. | |
|
|
Vollmacht, Mandat und Co. | Vollmachten: Das gilt rechtlich | Mit einer Vollmacht ermächtigt der Vollmachtgeber einen Dritten, ihn in einer bestimmten Angelegenheit nach außen zu vertreten. Vollmachten spielen gegenüber Rechtsanwälten, aber auch im Geschäftsalltag eine wichtige Rolle. Beim geschäftlichen Schriftverkehr ist der Unterschied zwischen i.A. und i.V. zu beachten. | |
|
|
Referenzfotos | Messe-Fotos zu Werbezwecken: Das ist rechtlich zu beachten | Ein Tischler hat einen Messestand aufgebaut und will davon Referenzfotos machen und veröffentlichen. Was ist hier rechtlich zu beachten? Wie können Einwilligungen wirksam eingeholt werden? Und ist der Tischler aus dem Schneider, wenn er für die Bilder einen professionellen Fotografen beauftragt? Teil 3 der Serie der Deutschen Handwerks Zeitung zum Thema Referenzfotos. | |
|
|
Finanzen | Fluch oder Segen: Die 10 meistgestellten Fragen rund ums Erbe | Wie kann Streit unter Erben vermieden werden? Erben Stiefkinder automatisch? Und wann kommt ein Testamentsvollstrecker ins Spiel? Auf diese und weitere Fragen geben Experten hilfreiche Antworten. | |
|
|
Facebook, Instagram und Co. | Ihre Daten auf Meta-Plattformen: So verweigern Sie der KI den Zugriff | Facebook, Instagram, Threads und andere Dienste von Meta informieren über Änderungen ihrer Richtlinien. Was Sie dort posten, soll als Trainingsmaterial für Metas KI-Generatoren verwendet werden. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen und Ihre Daten schützen. | |
|
|
Vorschriften der Uefa zur EM | Public Viewing mit Kollegen und Kunden: Das ist zu beachten | Chefs, die für ihre Kunden oder Mitarbeiter ein Public Viewing eines Fußballspiels der Europameisterschaft (EM) organisieren wollen, müssen sich an die vorgegebenen Regeln der Uefa halten. Wann ist eine Vorführung gewerblich? Was gilt für den Lärmschutz? Und welche Strafen drohen bei Verstößen? | |
|
|
Elektrotechnikbetrieb als Beispiel | Broschüre: Effizienter Arbeiten durch mobile Endgeräte | Aufträge werden auf Papier notiert, dokumentiert und abgerechnet – so sah das analoge Management von Krüger Elektrotechnik aus. Die konsequente Digitalisierung der Prozesse sorgte für eine deutlich transparentere Dokumentation von Service und Wartungsarbeiten sowie für eine optimierte Arbeitszeiterfassung. Eine Broschüre zeigt, wie das gelungen ist. | |
|
|
|
|
|
|
| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer für München und Oberbayern Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Postanschrift: Postfach 34 01 38, 80098 München Telefon: 089 5119-0 Fax: 089 5119-295 E-Mail: [email protected] Internet: hwk-muenchen.de USt-Id-Nr. DE 275882982 Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Zuständige Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Prinzregentenstraße 28, 80538 München |
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Thomas Graßl Telefon: 089 5119-180 Fax: 089 5119-306 E-Mail: [email protected] Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers (Anschrift wie oben) |
| Datenschutz Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung. | Abmelden Wenn Sie den Handwerk kompakt in Zukunft nicht mehr empfangen wollen, bitte hier klicken. |
|
| |
|
|
|
|