14. Juni 2023 Versorgung gesichert, Arbeitsbedingungen werden verbessert Der Bundestag hat in dieser Woche das Postgesetz grundlegend reformiert. Die bisherigen Regelungen stammen noch weitgehend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. Die Änderungen seien daher dringend nötig gewesen, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar. In Deutschland werden noch immer täglich 60 Millionen Briefe und zehn Millionen Pakete verschickt. „Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbaren Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist“ macht Sabine Dittmar klar. Allerdings habe der starke Rückgang der Briefmengen die Ausfinanzierung der flächendeckenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen vor große Herausforderungen gestellt. „Mit den neuen Regelungen ist die Versorgung auch zukünftig gesichert“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete. „Das ist auch für unsere Region und den Wahlkreis eine richtig gute Nachricht.“ Ebenfalls Teil, der am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Reform ist, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert werden. „Damit bleiben Filialen und Briefkästen weitgehend erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche ist gesichert.“ Künftig müssen sich alle Unternehmen aus der Zustellerbranche in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. „Als Sozialdemokratin freut es mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht“, stellt Sabine Dittmar einen weiteren ihr wichtigen Punkt in den neuen Regelungen heraus. Mit dem neuen Anbieterverzeichnis werde endlich Transparenz in den Markt gebracht. „Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrollieren müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche.“ Zu denen sollen auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 Kilogramm zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen. „Eine Sackkarre kann das im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, sagt Sabine Dittmar mit Blick auf die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller im Wahlkreis. Die moderat verlängerten Laufzeiten mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen darüberhinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann. |