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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom […], mit der die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 geändert wird

Stelle
A12
GZ
ABT12-46808/2014-132
Frist (Ende)
30.11.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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