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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festlegung des Bedarfs an Pflegeheimbetten (Stmk. Pflegeheimbetten-Bedarfs-Verordnung, StPbB-VO)

Versendende Stelle
A8
GZ
ABT08GP-141416/2021-4
Ende der Begutachtungsfrist
11.06.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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