Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festlegung des Bedarfs an Pflegeheimbetten (Stmk. Pflegeheimbetten-Bedarfs-Verordnung, StPbB-VO)
Versendende Stelle A8
GZ ABT08GP-141416/2021-4
Ende der Begutachtungsfrist 11.06.2021
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: [email protected]
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).