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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008

Versendende Stelle
A9
GZ
ABT09-2380/2014-78
Ende der Begutachtungsfrist
05.02.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte




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