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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit welcher für die Landesstraße B 77 – Gaberl Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht erlassen wird

Versendende Stelle
A16
GZ
ABT16-59443/2017-49
Ende der Begutachtungsfrist
26.11.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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