Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit welcher für die Landesstraße B 77 – Gaberl Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht erlassen wird
Versendende Stelle A16
GZ ABT16-59443/2017-49
Ende der Begutachtungsfrist 26.11.2020
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: [email protected]
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).