Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der Regelungen zur Ermittlung von Geruchszonen in Raumordnungsverfahren und zur Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung im Baubewilligungsverfahren festgelegt werden (Steiermärkische Geruchsimmissionsverordnung 2023)
Stelle A13
GZ ABT13-933/2023-8
Frist (Ende) 07.12.2023
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: [email protected]
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).