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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 erlassen werden (Steiermärkische Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung – StSchAG-DVO)

Stelle
A6
GZ
ABT06-673406/2022-150
Frist (Ende)
26.01.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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