Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der das südsteirische Weinland im politischen Bezirk Leibnitz das Prädikat „Naturpark“ erhält, geändert wird
Stelle A13
GZ ABT13-22155/2023-27
Frist (Ende) 07.11.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: [email protected]
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).