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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Steiermärkische Seveso-Betriebe Verordnung geändert wird

Versendende Stelle
A3 FAVD
GZ
ABT03VD-143331/2020-5
Ende der Begutachtungsfrist
29.09.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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