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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … mit der die Sondergebührenverordnung 2019 geändert wird

Versendende Stelle
A8
GZ
ABT08-260233/2020-10
Ende der Begutachtungsfrist
22.01.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
[email protected]
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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