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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Geschäftsordnung für die Tourismusverbände geändert wird und mit der die Verordnung über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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