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Vereinsinfobrief Nr. 471 Ausgabe 6/2024 27.06.2024 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||
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1. Die E-Rechnung bei Vereinen Die elektronischen Rechnung (eRechnung) wird ab dem 1.01.2025 Pflicht. Das gilt auch fr Vereine und gemeinntzige Einrichtungen, soweit sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes sind. Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Schreibens vorgelegt, in dem es die Vorgaben zur E-Rechnung klrt (Juni 2024, Az. III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007). E-Rechnungen knnen elektronisch eingelesen zugeordnet, geprft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden. Sie dienen also insbesondere der Digitalisierung des Geschftsverkehrs und sollen zu Verwaltungseinsparungen bei Unternehmern fhren.
Neben der Papierrechnung gibt es schon bisher die Mglichkeit, Rechnungen in digitalen Formaten (z.B. PDF) auszustellen, wenn der Empfnger zustimmt. Von solchen digitalen Formaten (sonstigen Rechnungen) unterscheidet sich die E-Rechnung durch ein strukturiertes elektronisches Format (XML-Daten nach EU-Norm), das eine elektronische Verarbeitung ermglicht. Umsatzsteuerrechtlich gelten fr elektronische Rechnungen die gleichen Pflichtangaben wie fr Papierrechnungen. Dazu gehren die vollstndigen Namen und Anschriften des Lieferanten und des Leistungsempfngers, die fortlaufende Rechnungsnummer usf. Die bermittlung einer E-Rechnung muss in elektronischer Form erfolgen. Dafr kommen beispielsweise der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Mglichkeit des Downloads ber ein (Kunden-)Portal in Frage. Die bergabe der Datei auf einem externen Speichermedium (z. B. USB-Stick) erfllt nicht die Voraussetzungen der bermittlung in elektronischer Form.
Eine Rechnung muss knftig zwingend als E-Rechnung ausgestellt werden, wenn eine Leistung an einen anderen Unternehmer fr dessen Unternehmen oder eine andere juristische Person berechnet wird und sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfnger im Inland ansssig sind. Die Unternehmereigenschaft steht bei Vereinen grundstzlich nicht in Frage. Ausgenommen ist der nur ideelle (nichtunternehmerische) Bereich. Es gengt fr die Unternehmereigenschaft, dass sie Einnahmen im Rahmen eines Leistungsaustauschs erzielen. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gelten, wenn der Umsatz nach 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist, bei Rechnungen ber Kleinbetrge bis 250 Euro, wenn Rechnungsempfnger oder Ersteller nicht im Inland ansssig sind.
Auch wenn Vereine wegen der o.g. Ausnahmen selbst keine E-Rechnungen ausstellen mssen, mssen sie ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, sie zu empfangen und zu verarbeiten. Sie mssen also die technischen Voraussetzungen fr die Entgegennahme einer E-Rechnung schaffen. Das bedeutete insbesondere, dass sie ber eine Software verfgen mssen, mit der sie die Rechnungen lesen und damit prfen knnen, auch wenn sie sie nicht digital weiterverarbeiten. Die Rechnung muss zwar in einem elektronischen strukturierten Format erstellt, bermittelt und von beiden Vertragspartnern auch elektronisch archiviert werden. Es ist aber derzeit nicht erforderlich, dass die E-Rechnung beim Rechnungsempfnger auch (medienbruchfrei) elektronisch verarbeitet wird. Sie muss aber weiter elektronisch verarbeitbar und von der Finanzverwaltung auswertbar sein. Wird ein Umsatz sowohl fr den unternehmerischen als auch fr den nichtunternehmerischen Bereich einer juristischen Person ausgefhrt, geht die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung vor. Das betrifft insbesondere auch Vereine und gemeinntzige Vereine mit einem wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen (ideellen) Bereich.
Auch Kleinunternehmer nach 19 UStG sind nicht von der E-Rechnungspflicht befreit also auch dann nicht, wenn sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen mssen. Die E-Rechnungspflicht gilt auch, wenn der Unternehmer ausschlielich steuerfreie Umstze (z.B. als Vermieter einer Wohnung) ausfhrt.
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnungen) knnen immer als sonstige Rechnung ausgestellt und bermittelt werden. Hier kommt es aber ausschlielich auf den Gesamtbetrag der Rechnung an. Wenn also Teilleistungen steuerbefreit sind, muss bei einem Gesamtbetrag ber 250 Euro eine E-Rechnung ausgestellt werden.
Von der E-Rechnungspflicht befreit sind Umstze, die nach 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Das betrifft praktisch alle Steuerbefreiungen, die fr Vereine und gemeinntzige Organisation von Bedeutung sind, weil die anderen Steuerbefreiungen des 4 UStG hier keine Rolle spielen.
Soweit eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, erfllt nur diese die Anforderungen der 14 und 14a UStG. Eine sonstige Rechnung erlaubt in diesem Fall keinen Vorsteuerabzug. Vereine mssen also soweit sie vorsteuerabzugsfhig sind prfen, ob fr die bezogenen Lieferungen und Leistungen eine E-Rechnung erforderlich ist. Hier wird es vermutlich gerade bei Einzelunternehmern wie z.B. Knstlern, Trainern oder Dozenten zu bergangsproblemen kommen.
Bisher nicht geklrt hat die Finanzverwaltung, wie Barverkaufsrechnungen behandelt werden, die keine Kleinbetragsrechnungen sind. Hier wird eine bloe Papierquittung nicht mehr ausreichend sein.
Fr E-Rechnungen gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften, wie fr bisherige digitale Rechnungen. Sie mssen im gleichen Format archiviert werden, in dem sie bermittelt wurden. Der Dateiname darf dabei aber gendert werden, wenn das fr eine bessere Ablage und Archivierung erforderlich ist. Die Rechnungen mssen vor allem so aufbewahrt werden, dass nachtrglich keine nderungen vorgenommen werden knnen bzw. nderungen jederzeit nachvollziehbar sind. Hierfr gelten die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (GoBD). Eine maschinelle Auswertbarkeit durch die Finanzverwaltung muss sichergestellt sein.
Vereine, die E-Rechnungen in grerer Zahl erstellen, werden nicht umhin kommen, sich eine entsprechende Software anzuschaffen. Erstellt ein Verein nur wenige elektronische Rechnungen, kann er auf entsprechende (kostenfreie) Online-Tools zurckgreifen. Hinweis: Unter www.zugferd-community.net steht z.B. eine Open-Source-Lsung zur Verfgung. Besonders beachten mssen Vereine die E-Rechnungspflicht, die sich bisher als Kleinunternehmer nicht mit der Umsatzsteuer beschftigen mussten. Dieser Fall ist bei Vereinen und gemeinntzigen Einrichtungen typisch, weil die Haupteinnahmen oft nichtunternehmerisch (Spenden, Mitgliedsbeitrge, Zuschsse) oder steuerbefreit sind (z.B. Teilnahmegebhren fr Bildungs- und Sportveranstaltungen). Daneben haben sie nicht selten Einnahmen, die unter die Kleinunternehmergrenze (aktuelle 22.000 Euro pro Jahr) fallen.
Fr den Empfang von E-Rechnungen gilt keine bergangsregelung. Rechnungsempfnger mssen ihn also vom 1. Januar 2025 an gewhrleisten. Bis Ende 2026 kann eine Rechnung fr einen bis dahin ausgefhrten Umsatz auch als sonstige Rechnung ausgestellt und bermittelt werden. Fr sonstige digitale Rechnungen gelten die bisherigen Vorgaben. Eine zustzliche bergangsregelung gibt es fr kleine Unternehmen bis 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Sie knnen Rechnungen bis Ende 2027 ebenfalls noch als sonstige Rechnung ausstellen. | |||
2. Online-Seminare fr Vereine
Haftungsverhltnisse im Verein Datenschutz 2024 Das Update fr Vereine | |||
3. Frderung fr Vereinswebsites: das DSEE-Frderprogramm Mit dem Frderprogramm Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft strken. der Deutschen Stiftung fr Engagement und Ehrenamt (DSEE) knnen gemeinntzige und ehrenamtliche Organisationen ihre Vereinswebsites mit bis zu 2.500 frdern lassen. Ziel des Programms ist es, das Ehrenamt in lndlichen und strukturschwachen Regionen zu strken. Das Frderprogramm richtet sich an innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt. Die DSEE bernimmt bis zu 90 % der Gesamtkosten, whrend die restlichen 10 % durch Eigenmittel oder Eigenleistungen erbracht werden mssen.
Antragsberechtigt sind gemeinntzige juristische Personen des privaten Rechts (wie Vereine, Stiftungen, gGmbHs) sowie bestimmte juristische Personen des ffentlichen Rechts. Frderfhig sind Organisationen aus lndlichen und strukturschwachen Regionen oder solche, die Ehrenamtler in diesen Gebieten untersttzen. Eine Doppelfrderung ist ausgeschlossen, das heit, Projekte, die bereits durch andere Frderprogramme untersttzt werden, knnen nicht gefrdert werden.
Gefrdert werden Sach- und Honorarausgaben, die fr die Erreichung des Projektziels notwendig und angemessen sind. Dazu zhlen unter anderem: Notwendige Anschaffungen Veranstaltungskosten Broschren und Anzeigen Weiterbildungen und Workshops fr Ehrenamtler Ausgaben fr externe DienstleisterAusgaben fr festangestellte Mitarbeiter und Verwaltungsausgaben sind nicht frderfhig. Alle Ausgaben mssen mit Einzelbelegen abgerechnet werden.
Eine gut gestaltete Vereinswebsite ist heute essenziell, um Reichweite zu erzielen, Sponsoren zu berzeugen und neue Mitglieder zu gewinnen. Die DSEE untersttzt im Rahmen des Frderprogramms auch den Aufbau und die Verbesserung von Vereinswebsites. So knnen Vereine ihre digitale Prsenz optimieren und ihre Kommunikationsstrategie nachhaltig strken.
Antrge knnen das ganze Jahr ber eingereicht werden, jedoch mindestens acht Wochen vor Projektbeginn. Eine Organisationsprfung ist obligatorisch und kann bis zu vier Wochen dauern. Es wird empfohlen, den Antrag zwlf Wochen vor Projektbeginn einzureichen. Nach der digitalen Antragstellung muss der unterschriebene Antrag innerhalb einer Woche im Frderportal hochgeladen werden. Gefrderte Projekte beginnen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Ein vorzeitiger Manahmenbeginn ist nur mit ausdrcklicher Genehmigung der DSEE mglich. Projekte sollten sptestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Die Antragstellung erfolgt ber das digitale Frderportal der DSEE. Zunchst muss die Organisation im Portal registriert werden, gefolgt von der Organisationsprfung, bei der Nachweise wie Registerauszug, Freistellungsbescheid und Satzung hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prfung kann der Frderantrag eingereicht werden. nderungen an den Organisationsdaten erfordern eine erneute Prfung. Bei der Antragstellung sollten folgende Kriterien beachtet werden: Klare und prgnante Zusammenfassung der Projektziele und Manahmen Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan Aktuelle Satzung, Registerauszug und Freistellungsbescheid Umfassender Projektzeitraum einschlielich Vor- und Nachbereitung Vollstndige Angaben zu den satzungsgemen Vertretungsberechtigten
Die DSEE bietet eine Videoanleitung zur detaillierten Erklrung des Antragstellungsprozesses an. Mit diesem Frderprogramm bietet die DSEE eine wertvolle Untersttzung fr Vereine, ihre Internetprsenz zu verbessern und damit das Ehrenamt nachhaltig zu strken. | |||
4. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer werbefreien PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 17.012 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. | |||
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