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Vereinsinfobrief Nr. 425 Ausgabe 2/2022 24.01.2022 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||
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Inhalt | |||
4. Finanzverwaltung fasst Regelungen zur politischen Bettigung neu Die Finanzverwaltung hat erneut den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) gendert. Neu gefasst hat sie u.a. die Regelungen zur politischen Bettigung gemeinntziger Organisationen (Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 12.01.2022, IV A 3-S 0062/21/10007:001). Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt hier Folgendes:
Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung, Gestaltung der ffentlichen Meinung oder Frderung politischer Parteien) zhlen nicht zu den gemeinntzigen Zwecken i. S. d. 52 AO. Parteipolitische Bettigung ist immer unvereinbar mit der Gemeinntzigkeit. Politische Bettigung als Mittel zur Verwirklichung satzungsmiger steuerbegnstigter Zwecke Es ist einer steuerbegnstigten Krperschaft gleichwohl gestattet, auf die politische Meinungs- und Willensbildung und die Gestaltung der ffentlichen Meinung Einfluss zu nehmen, wenn dies der Verfolgung ihrer steuerbegnstigten Zwecke dient und parteipolitisch neutral bleibt. Die Beschftigung mit politischen Vorgngen muss im Rahmen dessen liegen, was das Eintreten fr die steuerbegnstigten Zwecke und deren Verwirklichung erfordert. Zur Frderung der Allgemeinheit gehrt die kritische ffentliche Information und Diskussion dann, wenn ein nach 52 Abs.2 AO begnstigtes Anliegen der ffentlichkeit und auch Politikern nahegebracht werden soll. Unschdlich sind danach etwa die Einbringung von Fachwissen auf Aufforderung in parlamentarischen Verfahren oder gelegentliche Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen im Rahmen der steuerbegnstigten Satzungszwecke. Eine derart dienende und damit ergnzende Einwirkung muss aber gegenber der unmittelbaren Frderung des steuerbegnstigten Zwecks in den Hintergrund treten. Bei Verfolgung der eigenen satzungsmigen Zwecke darf die Tagespolitik nicht im Mittelpunkt der Ttigkeit der Krperschaft stehen. Politische Bettigung auerhalb der satzungsmigen steuerbegnstigten Zwecke In Anwendung des Verhltnismigkeitsprinzips ist es nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegnstigte Krperschaft auerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt (z. B. ein Aufruf eines Sportvereins fr Klimaschutz oder gegen Rassismus). | |||
5. neu auf vereinsknowhow.de: Mittelweitergabe an andere gemeinntzige Organisationen Die Mittelweitergabe durch gemeinntzige Organisationen wurde Ende 2020 gesetzlich neu geregellt. Unser Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage dar und bercksichtigt dabei auch die jngsten Aussagen der Finanzverwaltung. Themen sind: Mittelweitergabe nach 58 Nr. 1 AO Mittelweitergabe ins Ausland Nutzungsberlassungen und Dienstleistungen an andere steuerbegnstigte Einrichtungen Personalberlassung Vermgensausstattung: Grndung von gemeinntzigen Kapitalge-sellschaften und Stiftungen Vergabe von Darlehen durch gemeinntzige Einrichtungen Spenden aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb | |||
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