Vereinsinfobrief Nr. 367 Ausgabe 9/2019 20.05.2019 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalt | |||||||||||||||||||||||||||||||
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3. Mssen Vereine Arbeitszeiten erfassen? Das Urteil des Europischen Gerichtshofes (14.05.2019, C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung wirft die Frage auf, ob auch Vereine betroffen sind. Es gilt aber zunchst: kein unmittelbarer Handlungsbedarf! Der EuGH hatte im Fall der Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank festgestellt, dass die europische Arbeitszeitrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt sei. Die Mitgliedstaaten mssten dafr sorgen, dass den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen. Ohne ein System, mit dem die tgliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, knne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der berstunden objektiv und verlsslich ermittelt werden, so dass es fr die Arbeitnehmer uerst schwierig oder gar praktisch unmglich ist, ihre Rechte durchzusetzen. Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht. Hier ist zunchst der Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie umzusetzen. Bisher gibt es nur zwei Vorgaben, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu dokumentieren: 1. durch das Mindestlohngesetz: Danach sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der tglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer sptestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem fr die Aufzeichnung mageblichen Zeitpunkt aufzubewahren. 2. durch das Arbeitszeitgesetz: Sofern Arbeitnehmer des Vereins berstunden leisten, mssen Sie diese nach 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes erfasst werden. Auch hier gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. | |||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Rund um den Vereinsinfobrief
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