Vereinsinfobrief Nr. 351 Ausgabe 12/2018 17.08.2018
Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen
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Inhalt

1. Die Steuerklrung ber ELSTER: Tipps zum Umgang mit den Formularen
2. Seminare fr Vereine
3. Mannschaftstrainer sind fast immer abhngig Beschftige
4. Rund um den Vereinsinfobrief


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Veranstaltung: Schomerus Gemeinntzigkeitsforum 2018

Seit vielen Jahren prft und bert Schomerus steuerbegnstigte, gemeinntzige Einrichtungen unterschiedlicher Gren und Rechtsformen. Das "Forum Gemeinntzigkeit" ist eine Veranstaltungsreihe, die Geschftsfhrern, Vorstnden und Fhrungskrften einen praxisorientierten berblick zu aktuellen Regelungen und Entwicklungen im NPO-Bereich gibt.

In der zweitgigen Jahresveranstaltung am 27. und 28. August in Hamburg werden Themen aus den Bereichen Steuern, Recht, Management und Fundraising von den Schomerus-Experten vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmerzahl ist auf 35 begrenzt. Melden Sie sich jetzt an!
Alle Infos finden Sie unter http://www.schomerus.gmbh/forum2018


1. Die Steuerklrung ber ELSTER: Tipps zum Umgang mit den Formularen

Eigentlich ist die Steuererklrung mit ELSTER schnell gemacht. Die automatische Prffunktion gibt aber Fehlermeldungen aus, die nicht ohne weiteres nachzuvollziehen sind. Das Folgende mssen Sie wissen, um umstandslos zum Ergebnis zu kommen.

Ab 2017 mssen auch gemeinntzigen Krperschaften den allgemeinen Haupterklrungsvordruck KSt 1 benutzen. Das Gem-Formular findet sich dort als Anlage und nicht mehr als eigenstndiger Vordruck. Die Steuerklrung besteht also mindestens aus dem Haupterklrungsvordruck KSt 1 und der Anlage Gem.

Bei der Abgabe der Steuererklrung ber ELSTER muss zunchst bei den Formularen das Hauptformular "Krperschaftsteuererklrung (KSt 1)" ausgewhlt werden. In der Anlagenauswahl wird dann die Anlage Gem hinzugefgt. Dazu kommt die Anlage GK, wenn die Umsatzfreigrenze (35.000 Euro) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb berschritten wurde.

Die automatische Prffunktion macht das Absenden der Steuererklrung unmglich, wenn Eingaben fehlen oder nicht plausibel sind. Leider sind hier einige unntige und schwer zu verstehenden Fallen eingebaut.


Der Hauptvordruck KSt 1

Hier vor allem die Angaben zur Steuerbefreiung wichtig.

Zeile 10
Unter "Angaben zur Steuerbefreiung" muss "Nr. 9 - gemeinntzige, mildttige oder kirchliche Zwecke" gewhlt werden.

Zeile 11
Hat die Einrichtung die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro fr steuerpflichtige wirtschaftliche Geschftsbetriebe nicht berschritten, muss hier "Die Krperschaft ist vollumfnglich von der Krperschaftsteuer befreit" angekreuzt werden. Andernfalls verlangt ELSTER zwingend die Anlage GK (Einknfte aus Gewerbebetrieb).

Zeile 14
Angaben zum Wirtschaftjahr drfen nur gemacht, werden wenn der Verein laut Anlage GK einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb hat.
Erforderlich ist die Eingabe nur, wenn der Verein ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hat.

Zeile 18 bis 21
Hier mssen Angaben gemacht werden, wenn ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschftsbetrieb die 35.000-Euro-Grenze berschritten hat.

  • In Zeile 18 (Organisationsform des Betriebs gewerblicher Art) wird "Keine Angabe" gewhlt. Die anderen Auswahloptionen beziehen sich auf juristischen Personen des ffentlichen Rechts.
  • In Zeile 19 und 20 werden die Umstze bzw. Gewinne der steuerpflichtigen wirtschaftlichen eingegeben.
  • In Zeile 21 wird "Nein" ausgewhlt.

Die Anlage Gem

Zeile 10
Wurde in Zeile 9 (2 - Gesamteinnahmen) "Nein" ausgewhlt, weil die Gesamteinnahmen nicht hher waren als 35.000 Euro, darf hier keine Eingabe gemacht werden - also auch nicht "Nein" ausgewhlt werden!
Leider erlaubt das Formular hier eine Eingabe - auch bei Gesamteinnahmen bis 35.000 Euro - was gar nicht sinnvoll ist. Es wird dann aber bei der Prfung eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.

Zeile 17 - Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschftsbetriebe
Auch wenn hier Eingaben gemacht wurde, verlangt ELSTER nicht zwingend die Anlage GK, solange in Zeile 11 des Hauptformulars "Die Krperschaft ist vollumfnglich von der Krperschaftsteuer befreit" angekreuzt wurde.


Die Anlage GK

Falls im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb die Umsatzfreigrenze berschritten wurde, muss die Anlage GK (Ermittlung der Einknfte aus Gewerbebetrieb) eingereicht werden.

Hinweis: Dann ist auch die Anlage ER erforderlich. Sie findet sich aber nicht in den Anhngen zum Hauptvordruck, sondern muss als eigenes Formular eingereicht werden.

In der Anlage GK werden Angaben zu dem oder den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieben gemacht. Sie werden am Anfang des Formulars ber " Weitere Daten hinzufgen" angelegt.

Zeile 1
Entgegen der Angabe muss eine Bezeichnung des Betriebs auch eingegeben werden, wenn nur ein Betrieb besteht. Die Eingabe des Wirtschaftsjahres ist hier zwingend erforderlich, auch wenn kein abweichendes Wirtschaftsjahr besteht.

Zeile 11 und 12 - Bilanzielles Ergebnis
Zwingend erforderlich sind in der Anlage GK nur Angaben zum Gewinn ("Bilanzielles Ergebnis"). Nichtbilanzierende Einrichtungen geben den Gewinn in Zeile 12 an.
Darber hinaus kommen bei gemeinntzigen Krperschaften in aller Regel nur Eingaben in den 18 bis 24 in Frage (Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial).


Die Anlage ZVE

Die Anlage ZVE (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens) fgt ELSTER automatisch hinzu, wenn Angaben zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb gemacht werden.
Hier sind aber in der Regel keine Eingaben zu machen. Die Einknfte aus Gewerbetrieb werden automatisch aus der Anlage GK bernommen.

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2. Seminare fr Vereine


Ehrenamt und Mitarbeit im Verein

Berlin 29. September 2018


Vereinssatzungen verstehen und gestalten

Berlin 1. September 2018


Praxiswissen fr Vereinvorstnde

Frankfurt 8. September 2018
Hamburg 10. November 2018

Buchfhrung in gemeinntzigen Vereinen

Berlin 8. September 2018
Hamburg 22. September 2018
Frankfurt 20. Oktober 2018
Essen 10. November 2018
Dresden 17. November 2018
Hamburg 24. November 2018
Kln 1. Dezember 2018



Ehrenamt und Mitarbeit im Verein

Berlin 29. September 2018

Online-Seminare

Spenden - Werbung - Sponsoring
19. September 2018

Haftung im Verein: Risiken kennen und minimieren
17. Oktober 2018

Vereinssatzungen verstehen und gestalten
15. November 2018

Zeitnahe Mittelverwendung und Rcklagenbildung
28. November 2018

>> Infos und Anmeldung

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3. Mannschaftstrainer sind fast immer abhngig Beschftige

Bei Mannschaftstrainern kommt eine selbststndige Ttigkeit - also eine Vergtung auf Honorarbasis - meist nicht in Frage.

So das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 6.6.2018 (L 2 BA 17/18).

Den Einwand, der Trainer habe seine Mannschaft eigenverantwortlich und weisungsfrei trainiert, selbst Trainingszeiten und den jeweiligen Trainingsplatzes festgelegt und vorbereitende Ttigkeiten in seinem eigenen "Bro am Wohnsitz" erbracht, lies das Gericht nicht gelten.
Insbesondere fehlt bei einem Mannschaftstrainer das unternehmerische Risiko. Er hat i.d.R. keine unternehmerischen Freirume, um die Entlohnung der Ttigkeit nachhaltig erhhen zu knnen. Dass bei der Ttigkeit des Trainers der fuballerische Erfolg der Mannschaft im Vordergrund steht, spricht nach Auffassung des LSG ebenfalls nicht fr ein unternehmerisches Risiko.

Zentrales Kriterium fr eine abhngige Beschftigung ist daneben die Weisungsbindung. Die vom Trainer wahrgenommenen koordinativen und organisierenden Funktionen zeigten seine Teilhabe am arbeitsteiligen Arbeitsprozess des Vereins. Seine Trainerttigkeit ist in das Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen eingebunden, die gemeinsam unter der Verantwortung des Vorstandes das Ziel eines bestmglichen Erfolges der betreuten Mannschaft verfolgten. Das bedingt zugleich auch die Notwendigkeit der wechselseitigen Abstimmung.

Im brigen bt ein Trainer keine freiberufliche Ttigkeit als Lehrer aus. Die Ttigkeit als Trainer - so das LSG - weise zwar lehrende Elemente auf, ist jedoch nicht durch eine Wissensvermittlung im Sinne einer klassischen Lehrttigkeit geprgt. Sie enthlt auch deutliche beratende Elemente.

Die Ttigkeit eines Trainers einer Fuballmannschaft ist durch die Erteilung spezifischer und individualisierter Ratschlge geprgt. Der Trainer soll in Abhngigkeit insbesondere von der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaft unter Bercksichtigung der individuellen Strken und Schwchen der Spieler und seiner Kenntnisse von der jeweiligen gegnerischen Mannschaft und der jeweiligen Strken und Schwchen der dortigen Akteure konkrete Lsungsvorschlge erarbeiten.

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4. Rund um den Vereinsinfobrief

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