1. Die Steuerklrung ber ELSTER: Tipps zum Umgang mit den Formularen Eigentlich ist die Steuererklrung mit ELSTER schnell gemacht. Die automatische Prffunktion gibt aber Fehlermeldungen aus, die nicht ohne weiteres nachzuvollziehen sind. Das Folgende mssen Sie wissen, um umstandslos zum Ergebnis zu kommen. Ab 2017 mssen auch gemeinntzigen Krperschaften den allgemeinen Haupterklrungsvordruck KSt 1 benutzen. Das Gem-Formular findet sich dort als Anlage und nicht mehr als eigenstndiger Vordruck. Die Steuerklrung besteht also mindestens aus dem Haupterklrungsvordruck KSt 1 und der Anlage Gem. Bei der Abgabe der Steuererklrung ber ELSTER muss zunchst bei den Formularen das Hauptformular "Krperschaftsteuererklrung (KSt 1)" ausgewhlt werden. In der Anlagenauswahl wird dann die Anlage Gem hinzugefgt. Dazu kommt die Anlage GK, wenn die Umsatzfreigrenze (35.000 Euro) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb berschritten wurde. Die automatische Prffunktion macht das Absenden der Steuererklrung unmglich, wenn Eingaben fehlen oder nicht plausibel sind. Leider sind hier einige unntige und schwer zu verstehenden Fallen eingebaut. Der Hauptvordruck KSt 1 Hier vor allem die Angaben zur Steuerbefreiung wichtig. Zeile 10 Unter "Angaben zur Steuerbefreiung" muss "Nr. 9 - gemeinntzige, mildttige oder kirchliche Zwecke" gewhlt werden. Zeile 11 Hat die Einrichtung die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro fr steuerpflichtige wirtschaftliche Geschftsbetriebe nicht berschritten, muss hier "Die Krperschaft ist vollumfnglich von der Krperschaftsteuer befreit" angekreuzt werden. Andernfalls verlangt ELSTER zwingend die Anlage GK (Einknfte aus Gewerbebetrieb). Zeile 14 Angaben zum Wirtschaftjahr drfen nur gemacht, werden wenn der Verein laut Anlage GK einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb hat. Erforderlich ist die Eingabe nur, wenn der Verein ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hat. Zeile 18 bis 21 Hier mssen Angaben gemacht werden, wenn ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschftsbetrieb die 35.000-Euro-Grenze berschritten hat. - In Zeile 18 (Organisationsform des Betriebs gewerblicher Art) wird "Keine Angabe" gewhlt. Die anderen Auswahloptionen beziehen sich auf juristischen Personen des ffentlichen Rechts.
- In Zeile 19 und 20 werden die Umstze bzw. Gewinne der steuerpflichtigen wirtschaftlichen eingegeben.
- In Zeile 21 wird "Nein" ausgewhlt.
Die Anlage Gem Zeile 10 Wurde in Zeile 9 (2 - Gesamteinnahmen) "Nein" ausgewhlt, weil die Gesamteinnahmen nicht hher waren als 35.000 Euro, darf hier keine Eingabe gemacht werden - also auch nicht "Nein" ausgewhlt werden! Leider erlaubt das Formular hier eine Eingabe - auch bei Gesamteinnahmen bis 35.000 Euro - was gar nicht sinnvoll ist. Es wird dann aber bei der Prfung eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben. Zeile 17 - Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschftsbetriebe Auch wenn hier Eingaben gemacht wurde, verlangt ELSTER nicht zwingend die Anlage GK, solange in Zeile 11 des Hauptformulars "Die Krperschaft ist vollumfnglich von der Krperschaftsteuer befreit" angekreuzt wurde. Die Anlage GK Falls im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb die Umsatzfreigrenze berschritten wurde, muss die Anlage GK (Ermittlung der Einknfte aus Gewerbebetrieb) eingereicht werden. Hinweis: Dann ist auch die Anlage ER erforderlich. Sie findet sich aber nicht in den Anhngen zum Hauptvordruck, sondern muss als eigenes Formular eingereicht werden. In der Anlage GK werden Angaben zu dem oder den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieben gemacht. Sie werden am Anfang des Formulars ber " Weitere Daten hinzufgen" angelegt. Zeile 1 Entgegen der Angabe muss eine Bezeichnung des Betriebs auch eingegeben werden, wenn nur ein Betrieb besteht. Die Eingabe des Wirtschaftsjahres ist hier zwingend erforderlich, auch wenn kein abweichendes Wirtschaftsjahr besteht. Zeile 11 und 12 - Bilanzielles Ergebnis Zwingend erforderlich sind in der Anlage GK nur Angaben zum Gewinn ("Bilanzielles Ergebnis"). Nichtbilanzierende Einrichtungen geben den Gewinn in Zeile 12 an. Darber hinaus kommen bei gemeinntzigen Krperschaften in aller Regel nur Eingaben in den 18 bis 24 in Frage (Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial). Die Anlage ZVE Die Anlage ZVE (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens) fgt ELSTER automatisch hinzu, wenn Angaben zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb gemacht werden. Hier sind aber in der Regel keine Eingaben zu machen. Die Einknfte aus Gewerbetrieb werden automatisch aus der Anlage GK bernommen. => zum Seitenanfang
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