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| | nachfolgend finden Sie die wichtigsten unternehmensrechtlichen News der letzten Woche im Überblick. Außerdem haben Sie demnächst wieder die Möglichkeit zum Selbststudium nach § 15 FAO mit der GmbH-Rundschau und der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht! In der nächsten Ausgabe der GmbH-Rundschau (GmbHR 19/2016, s. dazu auch weiter unten) behandelt Prof. Dr. Volker Römermann das Thema „Aktuelles Gesellschaftsrecht rund um die GmbH im Jahre 2016“. Die Lernerfolgskontrolle hierzu finden Sie online unter www.gmbhr.de/15FAO.Als Mitglied der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht steht Ihnen das Angebot unter http://www.faocampus.de/ zur Verfügung. Viel Erfolg beim Selbststudium! Mit den besten Grüßen Dr. Birgitta Peters AG/GmbHR-Redaktion |
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| | | | Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV: | | | | | Anzeige Rechtsprechung: GmbH-Recht OLG Stuttgart: Haftung des Geschäftsführers wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung einer stillen Beteiligung an der GmbH Der Geschäftsführer einer GmbH haftet einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat, nur in Ausnahmefällen persönlich auf Schadensersatz wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung der Anlage. [OLG Stuttgart, Urt. v. 23.2.2016 - 1 U 97/15] | |
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Rechtsprechung: GmbH-Recht OLG Köln: Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB bei entsprechender satzungsmäßiger Befreiung des Geschäftsführers Die gesellschaftsvertragliche Regelung über die Befreiung der GmbH-Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB lässt sich nicht auf den (geborenen) Liquidator erstrecken. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Geschäftsführung lassen sich auch dann nicht auf die Liquidation übertragen, wenn die bisherigen Geschäftsführer als geborene Liquidatoren tätig werden. [OLG Köln, Beschl. v. 21.9.2016 - 2 Wx 377/16] | |
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Rechtsprechung: Aktienrecht OLG Frankfurt a. M.: Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit den AEUV? 1. Wenn ein Gericht eine Rechtsfrage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, können andere Gerichte in Verfahren, in denen dieselbe Rechtsfrage auftaucht, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aussetzen; eine erneute Vorlage ist nicht veranlasst. 2. Die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit dem AEUV ist zweifelhaft. (Anschluss an KG Berlin v. 16.10.2015 - 14 W 89/15, AG 2015, 872) [OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 17.6.2016 - 21 W 91/15] | |
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Rechtsprechung: Steuerrecht BFH: Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen DBA, sondern nach innerstaatlichem Recht (Bestätigung von BFH-Urt. v. 5.6.1986 - IV R 268/82, BFHE 146, 447 = BStBl. II 1986, 659; Abweichung von AEAO zu § 12 Tz. 4; BMF-Schr. v. 31.1.2014, BStBl. I 2014, 290, zuletzt geändert durch BMF-Schr. v. 26.1.2016, BStBl. I 2016, 155). [BFH, Urt. v. 20.7.2016 - I R 50/15] | |
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Literatur Die nächste Ausgabe der AG (Heft 21/2016) erscheint am 05.11.2016. Eine Vorschau finden Sie im nächsten Wochenüberblick. Die nächste Ausgabe der GmbHR (Heft 21/2016) erscheint am 01.11.2016. Lesen Sie darin folgende Beiträge: § 15 FAO Selbststudium: Prof. Dr. Volker Römermann Aktuelles Gesellschaftsrecht rund um die GmbH im Jahre 2016 Das Jahr 2016 hat im Bereich des GmbH-Gesellschaftsrechts spannende Entscheidungen des BVerfG, des BGH und einiger Obergerichte mit sich gebracht, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Beratungspraxis haben. In diesem Beitrag werden zunächst anhand einer notwendig subjektiven Auswahl von Entscheidungen u.a. zum Thema "Gesellschafterliste", "Treuepflicht" und "Haftung" die Folgen für die Beratungspraxis aufgezeigt. Abschließend werden auch aktuelle Entwicklungen bei der Freiberufler-GmbH dargestellt. Dr. Dennis Geissler Haftung des eingetragenen und faktischen Geschäftsführers sowie des directors oder shadow directors einer englischen Limited - Lösungswege aus der Haftungsfalle des § 64 GmbHG - Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zur Haftung nach § 64 GmbHG verschieben die Beweislast gravierend und begründen für das eingetragene oder faktische Organ einer GmbH oder Limited existenzielle Risiken. Dieser Beitrag soll den Stand der Rechtsprechung aufzeigen und Wege aus der Haftungsfalle vorschlagen, die sich im Verteidigungsfall vor Gericht bewährt haben. Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M. / Dr. Marc Jülicher Erbschaftsteuerreform: Die gesetzlichen Neuregelungen für die Unternehmensnachfolge Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 14.10.2016 dem "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" in der Fassung vom 29.9.2016 zugestimmt. Knapp 22 Monate, nachdem das BVerfG am 17.12.2014 die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG festgestellt hat, ist die Unternehmenserbschaftsteuerreform damit Gesetz geworden. Durch die Neuregelungen wird das bisherige Verschonungssystem für Betriebsvermögen teilweise gravierend geändert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und unterzieht diese einer kritischen Analyse. |
Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende, in den nächsten Monaten angebotene Veranstaltungen Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium www.faocampus.de bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht bietet aktuell Heft 7/2016 der GmbH-Rundschau eine Lernerfolgskontrolle zu einem Beitrag über die "Beachtung der Anfechtungsfrist bei Klage vor nicht zuständigem Schiedsgericht" als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Links: 1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV 2.) Veranstaltungshinweise |
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey [email protected] Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Birgitta Peters Leitung Programmbereich Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht |
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