| (Un)Pfändbarkeit der Energiepreispauschale - das müssen Sie als Gläubiger beachten! | | | | | | | | | Sehr geehrte Damen und Herren, die Energiepreispauschale (EPP) ist derzeit in aller Munde und beschäftigt massiv die Vollstreckungsgerichte. Anders als bei der Corona-Prämie im Pflegebereich (§ 150a Abs. 8 SGB XI), bei der die Pfändung schon im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen ist, macht die gesetzliche Regelung zur EPP jedoch keine Aussage zu deren (Un)Pfändbarkeit. | |
Noch komplizierter wird die Sachlage bei der Kontopfändung. Was gilt, wenn der Schuldner ein P-Konto hat? Muss das Kreditinstitut als Drittschuldnerin eine ggf. bestehende Unpfändbarkeit beachten? Und wie verhält es sich mit einer Pfändung, wenn der Schuldner kein P-Konto besitzt oder gar nicht im Besitz eines eigenen Kontos ist? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner in unserem kostenlosen Webinar „Energiepreispauschale - das müssen Sie als Gläubiger bei einer Pfändung beachten“. Bleiben Sie mit unserem kostenlosen Webinar „Energiepreispauschale - das müssen Sie als Gläubiger bei einer Pfändung beachten“ up-to-date und freuen Sie sich auf unseren Top-Referenten, Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner.
| | | | | | | | | | | | Die Inhalte des Webinars Dieses Webinar erläutert die verschiedenen Auszahlungsmodelle der Energiepreispauschale und zeigt, was Sie als Gläubiger beachten müssen:
| Eckpunkte der Energiepreispauschale | | | | Ausweisung in Lohnabrechnung; Herausgabe der Lohnabrechnung durch Schuldner (§ 836 Abs. 3 ZPO) | | | | Pfändung an der Quelle (Arbeitgeber) | | | | Pfändung beim P-Konto - Argumente gegen Pfändungsschutz durch Schuldner | | | | Pfändung beim Nicht-P-Konto | | | | Pfändung beim Drittkonto | | | | u.v.m | | | Zu diesen und weiteren Aspekten gibt Ihnen unser Top-Referent Dipl.- Rechtspfleger Stefan Lissner praktische Tipps und wertvolle Hinweise. In nur 45 Minuten erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu „Energiepreispauschale - das müssen Sie als Gläubiger bei einer Pfändung beachten“. Schauen Sie sich das Webinar jederzeit noch einmal an! | | | | | | | | | | | | Der Referent: Dipl.-Rpfl. (FH) Stefan Lissner ist stellv. Landesvorsitzender des Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V. sowie langjähriger Insolvenzrechtspfleger beim Insolvenzgericht Konstanz. Neben seinen zahlreichen Buchveröffentlichungen zum Insolvenz-, Prozesskosten- und Beratungshilferecht ist Stefan Lissner zudem durch seine zwischenzeitlich weit über 300 Fachbeiträge in juristischen Fachmagazinen und zahlreichen Vorträge bekannt. Ausserdem ist er bundesweit als Referent unterwegs. Darüber hinaus ist er Prüfer in der Fachhochschulausbildung zum Dipl.-RPfl. (FH), Referent an der Sparkassenakademie Baden-Württemberg und Bayern, Schriftleiter der Kommunalkassenzeitschrift (KKZ) sowie Lehrbeauftragter an den HS Ravensburg-Weingarten (2017) und Allensbach Konstanz. Bis März 2022 war er Vorstandsmitglied im Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V.. |
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