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Newsletter, Ausgabe 16.01.2020

Unklare Preise beim Laden von E-Autos | Smartphone-Sicherheitslücken | Digitale Helfer fürs Alter | Heizung austauschen | Afrikanische Schweinepest | Nebenjob-Abzocke

Liebe Leserinnen und Leser,

das Auto volltanken und erst später auf einer Abrechnung sehen, was es tatsächlich gekostet hat. Wie finden Sie das? New Motion, ein Betreiber von Ladesäulen für E-Autos, sieht das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vor. Wir haben das Unternehmen deshalb abgemahnt.

Dass Verkäufer nicht darüber informieren müssen, wenn angebotene Smartphones ein veraltetes Betriebssystem mit Sicherheitslücken haben und keine Updates mehr erhalten, hat das Oberlandesgericht Köln in einem Verfahren von uns gegen Media Markt entschieden. Eine EU-Richtlinie könnte aber ab 2022 Abhilfe schaffen.

Außerdem erklären wir, unter welchen Umständen Ihre Krankenkasse einen Zuschuss zu digitalen Helfern fürs Wohnen im Alter zahlt und welche neuen Förderungen es seit Beginn dieses Jahres für einen Austausch alter Heizungen gibt.

Freundliche Grüße
Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW

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