Sozialhilfe- und Hartz IV Bezieher können wegen der hohen Inflationsrate keine höhere Regelleistung zur Sicherung ihres Existenzminimums verlangen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Donnerstag, 1. September 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 8 SO 56/22 B ER). |