Liebe Leserin, lieber Leser, gestern Abend trafen sichFriedrich Merz und Lars Klingbeil zum ersten Speed-Dating, doch bis zur Hamburg-Wahl wird rhetorisch noch etwas geklappert. Erst danach soll die „letzte Patrone der Demokratie“ zum Einsatz kommen. So nannte Markus Söder die künftige Koalition, quasi die ultimative Waffe gegen extremistische Wucherungen. A propos Demokratie. Es vergeht kaum ein Wochenende ohne pro-Demokratie-Demo. Und dennoch geschah in der Wahlnacht etwas zutiefst undemokratisches: 23 Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, dürfen nicht in den Bundestag – Folge des von der Ampel reformierten Wahlrechts. Es verkleinert den Bundestag auf 630 (gut), verringert aber das Gewicht der Erststimme (nicht gut). Beispiel Bayern: Die CSU hat alle 47 Wahlkreise gewonnen, aber nur 37,2 Prozent der Zweitstimmen. Deshalb stehen ihr nur 44 Sitze zu, die schwächsten drei Erststimmen-Sieger gehen leer aus. Diese „Schwächsten“ finden sich in heiß umkämpften Ballungsräumen mit vielen Kandidaten, die dementsprechend weniger Stimmen bekommen. München Süd, Nürnberg Nord, Augsburg Stadt, Frankfurt/Main I/II, Rhein-Neckar, Mainz, Trier, Ludwigshafen/Frankenthal, Heidelberg, Bremen I, Schleswig-Flensburg, Rostock/Landkreis II, Oberhavel/Havelland II, Halle und Leipzig I – diese Wahlkreise werden nicht von den Abgeordneten repräsentiert, die die Bürger mehrheitlich gewählt haben, sondern von Landeslisten-Kandidaten anderer Parteien. Darmstadt, Tübingen, Stuttgart II und Lörrach-Müllheim entsenden sogar überhaupt keine Volksvertreter nach Berlin. Das soll demokratisch sein? Ja, sagte das Bundesverfassungsgericht letzten Sommer. Der Gesetzgeber habe Spielraum und Abgeordnete seien nicht „Delegierte ihres Wahlkreises“ sondern Vertreter des ganzen Volkes. Eine demokratiefeindliche Entscheidung. Stets wird beklagt, dass die Parteibindung nachlässt: Und dann nimmt man ausgerechnet denjenigen das Mandat weg, die erfolgreich und unermüdlich auf Marktplätzen für ihre Ideen werben? |