Sehr geehrter Herr Do, in wenigen Tagen greift die Investmentsteuerreform. Das bedeutet auch Änderungen bei der Umsatzsteuer. Die Steuerbefreiung von Investmentvermögen in § 4 UStG wird modifiziert. Hierauf hat das BMF nun reagiert - mit neuen Vorgaben im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Letztlich geht es um die Gleichbehandlung von Investment- und Direktanlagen. Zudem wurde die EuGH-Rechtsprechung zur punktuellen Erweiterung der Steuerbefreiung eingearbeitet. Unser Newsletter erläutert Ihnen die geltenden Kriterien! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |