Sehr geehrter Herr Do, Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken - hinter dieser sperrigen Formulierung stehen schwierige Fragen der Umsatzsteuer. Letztlich geht es darum, wo Umsätze steuerbar sind. Besonders knifflig ist das bei juristischen Dienstleistungen. Denn hier gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen und oft ist fraglich, ob der Bezug zu Grundstücken ausreichend ist. Das BMF hat jetzt seine Vorgaben geändert - die neuen Regeln gelten ab sofort. Unser Newsletter informiert Sie darüber! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |