| | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts |
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| Trump testet die Grenzen der Verfassung |
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Mit einer beispiellosen Flut von Dekreten leitet Donald Trump den angekündigten Richtungswechsel der USA ein. Viele seiner umstrittenen Vorhaben stehen auf juristisch wackeligen Beinen. Warum es jetzt auf die Gerichte und die amerikanische Verfassung ankommt. |
| Es war die angekündigte Rekordzahl von Dekreten, mit der Trump kurz nach seiner Vereidigung viele seiner radikalen Pläne in die Wege leitete. War das nur ein Vorgeschmack auf das, was den USA in Trumps zweiter Amtszeit bevorsteht? Ist zu befürchten, dass Trump per Dekret „durchregiert“, wie er im Wahlkampf zuletzt immer wieder angekündigt hat? Wohl kaum. Die „Executive Orders“ des Präsidenten sind ohne Frage ein machtvolles Instrument. Als Exekutivverordnung durchlaufen sie keinen formalen Gesetzgebungsprozess, müssen also nicht vom Kongress bestätigt werden. Die Verfassungsväter haben dem Präsidenten damit ein Instrument an die Hand gegeben, um vor allem schnell handeln zu können. | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Doch der Macht des Präsidenten sind Grenzen gesetzt. Dekrete sind kein Freibrief für Alleingänge aus dem Weißen Haus. Überschreitet der Präsident seine Zuständigkeit oder verstößt der Inhalt gegen die Verfassung, können Gerichte ein Dekret auch wieder aufheben. Das hat ein Gericht im Bundesstaat Washington Trump jetzt unmissverständlich zu verstehen gegeben. Am Donnerstag blockierte ein Richter per einstweiliger Verfügung Trumps Versuch, das Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt für bestimmte Gruppen einzuschränken. Das Dekret sei „eklatant verfassungswidrig“, das Geburtsortsprinzip stehe ausdrücklich im 14. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Er könne sich nicht erinnern, in seinen vier Jahrzehnten als Richter jemals einen Fall gehabt zu haben, „der so klar ist wie dieser“. Wie es um die vielen anderen Dekrete Trumps steht, fasst unsere Korrespondentin Sofia Dreisbach für Sie im Briefing zusammen. Außerdem: Eine Replik auf den Gastbeitrag von Chiara Lale Sandalcioglu zur Aussagepsychologie in der (Straf-)Justiz. Um Fortbildungsdefizite zu beheben, hat sie im Briefing der vergangenen Woche verpflichtende Schulungen und Fortbildungen vorgeschlagen. Der Magdeburger Staatsanwalt Lorenz Bode meint: Weiche Faktoren wären besser. Und: Das geplante NRW-Hochschulgesetz sorgt in der Wissenschaftscommunity weiter für Aufruhr. In ihrem Gastbeitrag für Einspruch schreiben Professor Ogorek und Luca Manns von der Universität zu Köln, warum die meiste Kritik an dem Gesetzesentwurf nur auf den ersten Blick verfängt. Haben Sie Anregungen und Themenvorschläge oder möchten uns Rückmeldung zum Briefing geben? Treten Sie gerne mit unserer Redaktion in Kontakt, Sie erreichen uns unter [email protected]. Viel Freude bei der Lektüre und ein schönes Wochenende Ihr Finn Hohenschwert
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| Die Aussagepsychologie braucht eine größere Rolle in der Justiz. Wie können Strafrichter und Staatsanwälte motiviert werden, sich in diesem Bereich regelmäßig fortzubilden? dpa |
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Von Markus Ogorek und Luca Manns |
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Von Sofia Dreisbach, Washington |
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Von Mona Jaeger, Karin Truscheit und Matthias Wyssuwa |
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Von Katja Gelinsky, Berlin |
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Von Christian Müßgens und Marcus Jung |
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Von Stephan Klenner und Reinhard Müller |
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In Folge 329 fragen wir Digitalrechtsprofessor Benjamin Raue, ob das Recht vor Wahlmanipulationen in sozialen Netzwerken schützt. Mit der SPD-Rechtspolitikerin Sonja Eichwede starten wir unsere politische Interviewreihe zur Bundestagswahl. |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | | Mit Compliance-Strukturen Haftungsrisiken reduzieren | Ein funktionierendes Compliance-Management-System ist längst kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit – auch für kleinere Unternehmen. Wer sich auf alte Routinen verlässt, gefährdet nicht nur die eigene Reputation, sondern riskiert persönliche Haftungsansprüche. | Philipp J. Barring und Constantin Goette |
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Aus dem Karrieremagazin | | Tipps für die Hausarbeit im Jurastudium | Juristische Hausarbeiten erfordern sorgfältige Planung und Präzision. Mit diesen Tipps bei Themenwahl, Struktur, Quellenangabe und Korrektur steht einer guten Benotung bei der nächsten Arbeit nichts im Wege. | IQB-Karrieremagazin Redaktionsteam |
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VERANSTALTUNGSKALENDER | | Karriereevents für Juristen | Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen. | |
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Von Michaela Seiser, Wien |
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Berlin: Beginn der ersten Plenarsitzungswoche des Deutschen Bundestags im Jahr 2025.
Dienstag, 28. Januar 2025 | Karlsruhe: Der BGH verhandelt zur marktübergreifenden Bedeutung von Apple und verkündet mehrere Urteile zum Rücktritt von Pauschalreisen wegen Corona. Luxemburg: Entscheidung des EuGH in Sachen Abtretung von Kartellschadenersatzansprüchen zwecks gebündelter Durchsetzung.
Mittwoch, 29. Januar 2025 | New York: Gerichtsanhörung des ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinstein. Ende April 2024 war seine Verurteilung wegen Sexualverbrechen aufgehoben worden.
Donnerstag, 30. Januar 2025 | Frankfurt: Das Strafverfahren vor dem LG gegen zwei ehemalige Funktionäre des DFB wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Vorgängen im Rahmen der Vergabe der WM 2006 wird fortgesetzt. München: Vor dem LG München I endet voraussichtlich der Prozess gegen einen Arzt, der seine betäubten Patientinnen vergewaltigt haben soll. |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch: Dr. Reinhard Müller Kontakt: [email protected] | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: [email protected] HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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