| Handeln Sie konsequent, wenn ein Mitarbeiter Sie beklaut! Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Mitarbeiter klauen, geht es oft gar nicht einmal um große Summe. Nahezu legendär ist der Fall der Kassiererin Emmely, die ein Pfandbon, den ein Kunde nicht eingelöst hatte, schließlich kurzerhand selbst für sich versilberte. Es ging zwar nur um etwas mehr als 1 €, doch der Arbeitgeber kündigte trotzdem fristlos.
Die Crux an diesem Fall: „Emmely“ klagte - und bekam vor dem Bundesarbeitsgericht recht. Weil sie schon über 20 Jahre beanstandungsfrei im Unternehmen gearbeitet habe, wäre bei einer solche Summe eine Kündigung nicht gerechtfertigt (Urteil vom 10.6.2010, Az. 2 AZR 541/09).
Dieses Urteil führte dazu, dass viele Arbeitgeber sich nicht mehr trauen, bei Kleindiebstählen die Karte Kündigung zu ziehen. Doch jetzt hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf klargemacht: Handelt ein Mitarbeiter bewusst in betrügerischer Absicht, brauchen Sie das nicht hinzunehmen! | |
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