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"Travel ius"
2018, Nr. 2
14. Februar 2018
Herausgegeben von Rolf Metz, Rechtsanwalt, 6614 Brissago
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"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie, MICE und den Transport
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Diesen "Travel ius"-Letter hier als PDF-Datei herunterladen:
http://www.reisebuerorecht.ch/fileadmin/download/2018/travel-ius-2018-2.pdf
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1. Air-Berlin: Was alles verkauft wird

2. Prüfen Sie Ihre Webseiten und AGBs- neues Recht

3. Workshops «Reiserecht von A bis Z» und «Reiserecht Plus»

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser

Diese «Travel ius» sind kürzer als üblich, doch umso wichtiger. Es geht nämlich darum, dass Sie handeln müssen.

Am 25. Mai 2018 ist Stichtag für Ihre Datenschutzbestimmungen auf Ihrer Webseite und in Ihren AGBs– jedenfalls dann, wenn Sie Kunden aus der EU haben oder auf Ihrer Webseite Tracking betreiben, welches auch Besucher aus der EU erfasst. Lesen dazu mehr in diesen «Travel ius». – Dazu haben wir für Sie eine Übersicht verfasst.

Dazu noch Air Berlin.


Viel Spass mit «Travel ius»

Rolf Metz
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1. Air Berlin

Die Air Berlin ist Geschichte. Alles wird verkauft, nicht nur die Schoki-Herzen aus der Schweiz. Dass Trolleys, Geschirr usw. unter den Hammer kommen, ist üblich. Doch nun hat der Verkauf von Markenrechten und geschützten Begriffen begonnen. So auch Internet-Domain-Namen. Gemäss morning-news@travel-one.net sind darunter auch Domain-Namen, die nicht direkt mit Air Berlin verbunden sind und sich somit auch für andere Unternehmen eigenen.

Wer sich dafür interessiert, sollte sich an den Insolvenzverwalter der Air Berlin wenden, http://www.floether-wissing.de/

Für Trolleys, Geschirr usw. ist Dechow Auktionen zuständig, https://www.dechow.de/auction/index/30851
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2. Prüfen Sie Ihre Datenschutzbestimmungen auf Webseiten, in den Allgemeinen Reisebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Viele Reisebüros, Reiseveranstalter, Tourismusorganisationen, Hotels, Ferienwohnungsvermieter usw. werden sich fragen, weshalb soll ich meine Datenschutzbestimmung auf der Webseite und auch meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen. Ganz einfach, weil in der EU auf den 25. Mai 2018 neues Recht in Kraft tritt, das auch ganze viele touristischer Unternehmen in der Schweiz betrifft.

Wer nämlich Kunden aus der EU hat, ist von diesen Änderungen betroffen.

Wer auf seiner Webseite Tracking betreibt, also das Verhalten der Besucher aus der EU auswertet usw., ist von diesen Änderungen betroffen.

Wir haben eine Checkliste http://www.reisebuerorecht.ch/fileadmin/download/2018/travel-ius-datenschutzgrundverordnung-2018.pdf für Sie erstellt.

Und zwar bezogen auf
• Reisebüros und Reiseveranstalter = Outgoing
• Reiseveranstalter usw. = Incoming
• Hotels
• Ferienhausvermieter und Ferienwohnungsvermieter
• Touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Transportunternehmen
• Anbieter über Airbnb

Diese Checkliste gibt eine erste Orientierung, ob Sie von diesen Änderungen betroffen sind. Wenn ja, ist im Einzelfall abzuklären, wie vorzugehen ist.

Das neue EU-Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) hat einen ganz anderen Grundgedanken als das Schweizer Datenschutzrecht: In der EU geht man davon aus, dass Personendaten nicht bearbeitet werden dürfen, dazu braucht es grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen hält, untersteht administrativen Sanktionen und kann gebüsst werden, bis auf 20 Millionen Euro (oder 4% des weltweiten Umsatzes) kann sich die Busse belaufen.

Wir unterstützen Sie bei diesen Abklärungen und den notwendigen Massnahmen.
Weitere Informationen: http://www.reisebuerorecht.ch/datenschutz.html
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3. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Reisebüro und Reiseveranstalter?

Im Frühling führen wir wieder den beliebten Reiserecht-Workshop «Reiserecht von A bis Z» in Zürich durch. Und zwar am Dienstag, 10. April 2018 von 13:30 bis ca. 17:30 In Zürich.

Wer schon Grundkenntnisse des Reiserechts hat und einzelne Fragen vertieft beantwortet haben möchte, bucht «Reiserecht Plus» am Dienstag, 24. April, Nachmittag, auch in Zürich.

Hier geht es direkt zur Online-Anmeldung: Link

Die Ausschreibung zu „Reiserecht von A bis Z“ finden Sie hier: http://www.reisebuerorecht.ch/workshops.html

Und „Reiserecht Plus“ ist hier im Detail beschrieben: http://www.reisebuerorecht.ch/workshops2.html

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Mit freundlichen Grüssen

Ihr Rolf Metz

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Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen. Insbesondere bei Gründung eines Reisebüros, Ausarbeiten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der rechtlichen Gestaltung von Internetseiten und Vertragsabschlüssen.
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© Rolf Metz, 2018

Rolf Metz, Rechtsanwalt
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