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| | | Lieber Herr Do, in diesen Wochen werden viele privat Krankenversicherte mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Wie sie ihre Beiträge ganz einfach senken können, erläutern unsere Experten im ausführlichen Ratgeber Private Krankenversicherung im Alter: Bescheid wissen, zahlt sich aus (siehe unsere zweite Nachricht). Wichtige Neuigkeiten und Ratschläge zur gesetzlichen Krankenversicherung lesen Sie in unserer ersten und dritten Nachricht. Was Sie in den verbleibenden drei Wochen dieses Jahres tun können, um Steuern zu sparen, verrät unsere vierte Nachricht. Unsere fünfte Nachricht erläutert den Pfändungsschutz beim Riestern.
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Rund um die gesetzliche Krankenversicherung Dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Rundumabsicherung im Krankheitsfall ist und diverse Therapien, Präventionsmaßnahmen sowie Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel nicht oder nur anteilig zahlt, ist vielen bekannt. Doch was im Detail übernommen wird und was nicht, wissen viele nicht.
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| | | | Private Krankenversicherung im Alter: Bescheid wissen, zahlt sich aus Für Besserverdiener, Selbstständige und Beamte bietet die private Krankenversicherung erhebliche Vorteile. Die Beiträge sind niedriger als in der Gesetzlichen und die Leistungen oft besser. Auch die Zeit im Wartezimmer ist meist kürzer. Doch was tun, wenn der Beitrag unbezahlbar wird? Lohnt es sich, zur Beitragssenkung einen Zusatztarif oder einen Spartarif abzuschließen? Wie funktioniert der Wechsel in einen günstigeren Tarif? Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Diese und viele weitere Fragen beantworten unsere Experten in einem kompakten Ratgeber.
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| | | | Auch Krankenkassen müssen Fristen einhalten Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf eine nicht zum Leistungskatalog gehörende Therapie, so kann der gesetzlich Krankenversicherte die Leistung kraft "fingierter Genehmigung" verlangen. Und dies, ohne sich die Leistungen erst auf eigene Kosten beschaffen zu müssen. Das hat das Bundessozialgericht in zwei verhandelten Revisionsverfahren entschieden (Az. B 1 KR 1717 R und B 1 KR 2417 R).
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| | | | In diesem Jahr noch Steuern sparen Werden in diesem Jahr noch bestimmte Ausgaben beispielsweise für Arbeitsmittel und Handwerkerleistungen getätigt, reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen in 2017 und damit die Höhe der vom Staat verlangten Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer. Auch die bezahlten Beiträge für so manche Versicherungsart können sich steuermindernd auswirken.
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| | | | Pfändungsschutz für Riester-Sparer Ein in einem Riester-Vertrag angespartes Guthaben ist nicht pfändbar, wenn die von dem Versicherten erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert werden und nicht den Höchstbetrag überschreiten. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem vor Kurzem getroffenen Urteil entschieden (Az. IX ZR 21/17).
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Gesundheit, Krankheit und Pflege Allzeit jung und gesund wären wir alle gern. Doch der Mensch unterliegt nun einmal dem Risiko, im Laufe seines Lebens krank und pflegebedürftig zu werden. Wenn Sie sich in unserem sozialen Sicherungssystemen auskennen, können Sie stärker davon profitieren und besser vorsorgen. » Weiterlesen |
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| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Luxemburger Straße 449 | 50939 Köln Amtsgericht Köln, HRB 58843 | Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Adrianus Gerardus Verhoef, Ralph Vonderstein, Stephanie Walter | USt.-ID.Nr. 188836808 Standort Mannheim: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Akademische Arbeitsgemeinschaft | Janderstrasse 10 | 68199 Mannheim Impressum | Datenschutz |
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