die Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook hat auch Auswirkungen auf zahlreiche deutsche Reisende. Denn zur Thomas-Cook-Gruppe gehören eine Reihe weiterer Unternehmen. Welche davon von der Insolvenz betroffen sind, welche derzeit nicht und welche Rechte die Kunden haben, haben wir für Sie in einem aktuellen Artikel zusammengestellt. Wir Verbraucherzentralen fordern grundsätzlich Insolvenzversicherungen auch für einzeln gebuchte Flüge. AuÃerdem sollten Anzahlungen von mehr als 20 Prozent und eine Restzahlung früher als 30 Tage vor Flugtermin verboten werden. Falls auch Sie Probleme wegen der Thomas-Cook-Insolvenz haben, helfen Ihnen unsere Reiserechtsexperten in einer persönlichen Beratung gerne weiter. Freundliche GrüÃe, Ihr Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW |