Streit ums Geld – Befristung frustet – Vorbildliche Personalräte
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | da die Gewinner des Deutschen Personalräte-Preises noch in goldenen, versiegelten Umschlägen schlummern, dürfen sich die nun bekannt gegebenen Nominierten noch viele Wochen als Sieger fühlen. Die feierliche und auch muntere Preisverleihung besorgt dann den kleinen, aber feinen Unterschied. Zu sehen und zu hören am 19. November 2019 in Berlin. Wenn zwei sich streiten, geht's oft ums liebe Geld. So auch in zwei aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung. Beihilfe und Elterngeld beschäftigten die Justiz. Wie die Richter entschieden haben, lesen Sie in diesem Newsletter. Was sich bei Befristungen im Hochschulbereich ändern muss, erklärt Ute Kittel, im ver.di-Bundesvorstand für Bildungspolitik zuständig, der Fachzeitschrift »Der Personalrat« 7-8/2019. Ohne zu viel zu verraten: Ihr geht es um eine verlässliche Grundfinanzierung und – »nicht auf Rankings schielen«.
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Sommerliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Deutscher Personalräte-Preis Die Nominierten 2019 Da innovativ und vorbildlich, nominiert die Jury des Deutschen Personalräte-Preises nun neun Gremien und ihre eingereichten Projekte. Die bundesweit ausgelobte Auszeichnung kommt im Herbst in Gold-, Silber- und Bronze. Erstmals gibt's 2019 einen Sonderpreis für Schwerbehindertenvertretungen im öffentlichen Dienst hinzu.
| Arbeitsrecht Neue Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts Dr. Johanna Wenckebach hat zum 1. Juli 2019 die wissenschaftliche Leitung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) in der Hans-Böckler-Stiftung übernommen. Sie folgt auf Dr. Thomas Klebe, der das Institut 2010 mitgründete und ihm auch künftig verbunden bleibt.
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Fürsorgepflicht Keine Beihilfe für ambulante Physiotherapie Die Fahrtkosten, die ein Beamter für eine ambulante Physiotherapie nach einer Hüftoperation aufwenden muss, sind nicht über die Beihilfe erstattungsfähig. Das hat das VG Koblenz entschieden und einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht ausgeschlossen.
| Elterngeld Mehr Elterngeld durch Gehaltsnachzahlung Die Elterngeldstelle muss auch Arbeitslohn berücksichtigen, den der berechtigte Elternteil im Bemessungszeitraum nachgezahlt erhalten hat. Maßgeblich ist nur, dass das Gehalt dem Elternteil in diesem Zeitraum auch tatsächlich zugeflossen ist – nicht, wann dieser es verdient hat, so das Bundessozialgericht.
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Aus »Der Personalrat« Weg vom Wettbewerbsfetisch Flexibel durch Befristungen – was wohl mal gut gemeint war, wird im Hochschulbereich über das gesunde Maß hinausgeschossen. Ute Kittel, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Bildungspolitik, erklärt der Fachzeitschrift »Der Personalrat« 7-8/2019, was sich ändern muss.
| Aus »Gute Arbeit« 7 Tipps für Initiativen der Interessenvertretung Von der Idee bis zur betrieblichen Regelung: Für das Durchboxen eines mitbestimmten Arbeitsschutzes brauchen Interessenvertretungen Kompetenz und Strategie. Der Beitrag von Rechtsanwalt Manfred Wulff in »Gute Arbeit« 6/2019 informiert über Etappenziele und Erfolgsfaktoren.
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Heilmann
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Urlaubsrecht
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