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KW 8  
  2023
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
per Streik zur Tariferhöhung? Werden die aktuellen Forderung in der anstehenden Tarifrunde nicht durch Verhandlungen erreicht, können Beschäftigte dafür streiken. Alles zum Streikrecht hören Sie im Podcast.
 
Und: Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen sind nur zulässig bei einer negativen Gesundheitsprognose. Die müssen Beschäftigte im Streitfall widerlegen, etwa durch ärztliche Gutachten.
Viel Spaß beim Informieren!
 
Franziska Kowalski
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
»Der Personalrat«-Podcast
Das Recht zum Streik im öffentlichen Dienst
 
10,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 500 Euro im Monat. Das ist die aktuelle Forderung in der anstehenden Tarifrunde für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Wenn es den Gewerkschaften in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern nicht gelingt, einen für die Beschäftigten akzeptablen Tarifabschluss zu erzielen, dann können dieses dafür streiken.
 
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Kittner
Die aktuelle Arbeits- und Sozialordnung 2023 ist da!
 
Die aktuelle 48. Auflage von Kittners »Arbeits- und Sozialordnung« ist jetzt lieferbar. Sie bietet über 100 wichtige Gesetze und Verordnungen mit Einleitungen, mehr als 80 Checklisten, Übersichten und Grafiken. Zudem gibt es online Zugriff auf alle Inhalte und höchstrichterliche Rechtsprechung. Welche Gesetzesänderungen die Neuauflage bietet, erfahren Sie hier.
 
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DPRP 2023
RECHTSPRECHUNG

 
Kündigung
Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen
 
Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen sind zulässig, wenn aufgrund der Fehlzeiten eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Diese können Beschäftigte widerlegen, wenn ärztliche Gutachten bestätigen, dass ihre Krankheiten ausgeheilt sind und keine Auswirkung in der Zukunft haben. So das LAG Köln.
 
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Mutterschutz
Wann das Kündigungsverbot bei Schwangeren beginnt
 
Laut BAG beginnt das Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Das Gericht geht damit vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft aus, um die Sicherheit und den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten.
 
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PRAXISWISSEN

 
»Der Personalrat«
Wie lässt sich die Leistung frei­gestellter Beamter beurteilen?
 
Wie lassen sich die Leistungen freigestellter Personalratsmitglieder mit denen »Normaldienst« leistender Beamten vergleichen – etwa für die Vergabe eines höher bewerteten Dienstpostens oder bei einer möglichen Beförderung? »Der Personalrat« 2/2023 klärt auf.
 
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»Computer und Arbeit«
Schadenersatz bei Datenschutzverstößen
 
Beschäftigte können bei Datenschutzverstößen für materielle und immaterielle Schäden einen finanziellen Ausgleich verlangen. Die Gerichte setzen bei immateriellen Schäden allerdings enge Grenzen. Rechtsanwältin Silvia Mittländer klärt in »Computer und Arbeit« 1/2023 die Details.
 
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LESETIPPS
KündigungsschutzgesetzBDG - Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht
Silke Altmann, Heike Schneppendahl
 
Daniel Köhler, Sebastian Baunack
 
Kündigungsschutzgesetz
 
BDG - Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht
 
Basiskommentar zu KSchG, §§ 622, 623 und 626 BGB, §§ 102, 103 BetrVG
 
Kommentar für die Praxis
 
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