Außerdem: Rückkehr zur Meisterpflicht und alles Wichtige zur E-Rechnung
| Sehr geehrter Herr Do, zum Jahresauftakt haben wir 10 geniale Steuertipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie viel Geld sparen können. Lesen Sie außerdem, weshalb nicht jeder von der Wiedereinführung der Meisterpflicht begeistert ist und was Sie 2020 zur Einführung der elektronischen Rechnung beachten müssen. Viel Spaß beim Lesen!
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| Jörg Frey Geschäftsführer
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Die 10 besten Steuertipps für 2020
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| Der Jahreswechsel bringt nicht nur viele wichtige Steuer- und Gesetzesänderungen mit sich, sondern auch neue Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Mit diesen 10 exklusiven Steuertipps schlagen Sie dem Finanzamt ein Schnippchen!
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Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020: Das Wichtigste im Überblick
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| Seit Januar 2020 gilt für zwölf Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht. Wie das Handwerk darauf reagiert und was mit bestehenden Betrieben passiert, erfahren Sie hier.
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Elektronische Rechnungen: Das müssen Unternehmer jetzt wissen
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| 2020 kommt für einige Unternehmen die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Die Umstellung auf E-Rechnungen rechnet sich aber für alle Betriebe.
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| Online-Schulung: Am 5. Februar 2020 um 09:00 Uhr | |
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| Elektronische Rechnungen - rechtssichere Einführung in der Praxis | | Mit Stefan Engel-Flechsig
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Elektronische Rechnungen sind ideal, wenn Sie Zeit und Kosten sparen wollen. Doch welche Bedingungen und Anforderungen müssen Sie erfüllen? In dieser Online-Schulung erfahren Sie alles über die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen der E-Rechnung.
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Urlaubspläne erstellen kann so einfach sein | | Werkzeug des Monats: Urlaubsplaner
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Mit dem Lexware Urlaubsplaner organisieren Sie die Urlaube Ihrer Mitarbeiter spielend einfach! Damit haben Sie alle Abwesenheiten 2020 immer im Blick und verhindern so Personalengpässe.
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Kostensparend, rechtssicher, zukunftsfähig: Lexware eRechnung
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| Die elektronische Rechnung bietet enorme Vorteile und die Einführung im Unternehmen ist einfacher als man denkt. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie wissen müssen und welche Möglichkeiten Lexware bietet, um E-Rechnungen direkt aus Ihrer Software heraus zu versenden und zu empfangen.
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Kein Support mehr für Microsoft® Windows 7
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| Arbeiten Sie noch mit Windows 7? Dann empfehlen wir Ihnen: Steigen Sie dringend auf ein aktuelles Betriebssystem um, z. B. Windows 10. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr PC ausreichend geschützt ist, denn Microsoft hat den Support für Windows 7 seit dem 14.1.2020 eingestellt.
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| Tipps & Tricks für Ihr Lexware Programm | |
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| Buchhaltung im neuen Wirtschaftsjahr fortführen in Lexware buchhaltung | | FAQ-Beitrag
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Mit dem neuen Jahr beginnt für viele Firmen auch ein neues Wirtschaftsjahr. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Lexware buchhaltung ein neues Wirtschaftsjahr anlegen, Saldenvorträge buchen und offene Posten fortführen.
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Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der Haufe Gruppe Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Telefon: 0800 539 80 11 (kostenfrei) E-Mail: [email protected] Webseite: www.lexware.de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
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Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Datenschutzerklärung: www.lexware.de/datenschutz
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