Sehr geehrter Herr Do, waren die Kinderfreibeträge des Jahres 2014 nach den Maßstäben des Grundgesetzes zu niedrig? Mit anderen Worten: Ist die Höhe der betreffenden Freibeträge verfassungswidrig? Diese Frage wird schon seit einiger Zeit von vielen Experten bejaht. Die „Steilvorlage“ hierfür lieferte die Bundesregierung höchst selbst: Deren Existenzminimumbericht hatte für das Jahr 2014 eigentlich eine Erhöhung vorgesehen, die dann vom Gesetzgeber aber nur verspätet umgesetzt wurde. Und das steuerfreie Existenzminimum wird letztlich eben auch durch das Grundgesetz geschützt. Bereits der Bund der Steuerzahler hatte vor diesem Hintergrund ein Musterverfahren unterstützt. Das Finanzgericht Niedersachsen hat nun in einem anderen Verfahren vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit den beanstandeten Freibeträgen gewährt. Die Finanzrichter haben dabei gute Argumente für ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge. Und sie gehen sogar über das Jahr 2014 hinaus: Die generelle Berechnungsmethode des Gesetzgebers erscheint ihnen fragwürdig. Diese Entscheidung könnte der erste wichtige Etappensieg für eine mögliche Steuer-Rückzahlung an betroffene Eltern sein. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Auch immer mehr kleinere Unternehmen exportieren ins EU-Ausland. Die bürokratischen Hürden machen allerdings vielen Unternehmen Probleme - zuletzt sorgten die Anforderungen für die Nachweise steuerfreier Lieferungen für Verunsicherung. Unterstützen Sie deshalb Ihre Mandanten mit der aktuellen Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen? Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ylva Wüstemann Online-Redakteurin |