| immer wieder taucht in Vereinen die Frage auf, ob die Steuer-Mustersatzung exakt übernommen werden muss beziehungsweise gesetzlich verpflichtend ist. Diese Frage beantworten wir Ihnen in unserem heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Sind die Regelungen der Steuer-Mustersatzung verbindlich?
Die Regelungen der Steuer-Mustersatzung zu § 60 AO sind verbindlich und müssen in die Satzung des Vereins übernommen werden. Zum Beitrag >
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Der Mindestlohn wird 2021 und 2022 steigen
Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass die sogenannte Mindestlohnkommission alle zwei Jahre bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres die Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließt. Dies ist 2020 am 30.06.2020 erfolgt. Zum Beitrag >
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Vorsicht bei Spenden mit Zweckbindung
Wird einem gemeinnützigen Tierschutzverein ein Geldbetrag überlassen, dies mit der Zweckbindung für die externe Unterbringung eines sogenannten Problemhundes eines Hundebesitzers in einer gewerblichen Tierpension, liegt keine Spende vor. Zum Beitrag >
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Mal umgedreht: Übungsleiterin pocht auf Beschäftigungsverhältnis
Im vorliegenden Fall wollte eine Übungsleiterin per Statusfeststellungsverfahren nachweisen lassen, dass sie faktisch im Verein abhängig beschäftigt war. Der Verein ging jedoch von einer selbstständigen Tätigkeit aus und die DRV Bund gab dem Verein recht. Dagegen klagte die Übungsleiterin und verlor. Zum Beitrag >
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Tiervermittlung durch Tierschutzvereine
Soweit ein gemeinnütziger Tierschutzverein nach seiner Satzung Tiere aus dem EU-Ausland an deutsche Bürger hier vermittelt und dafür wegen des Kostenaufwands eine Schutzgebühr für Transport, Versicherung, tierärztliche Behandlung u. a. verlangt, fällt hierfür der ermäßigte Umsatzsteuersatz an. Zum Beitrag >
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