Spezial-Newsletter «Corona» 
vom 23. Juni 2021

Geschätzte Mitglieder, Leserinnen und Leser,

Der Bundesrat hat heute einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Samstag, 26. Juni, treten zahlreiche neue Lockerungen in Kraft. Zentral für die Wirtschaft ist der Entscheid zur Home Office-Pflicht. Die bisherige Situation mit der Verknüpfung der Auflösung der Home Office-Pflicht mit einem firmeninternen Testregime war völlig KMU-untauglich. Deshalb begrüsst es der Gewerbeverband Basel-Stadt, dass die Home Office-Pflicht aufgehoben und in eine Empfehlung umgewandelt wird. Auch das Ende der Kapazitäts-Beschränkungen im Detailhandel sowie die Lockerung verschiedener Restriktionen in der Gastronomie und für Veranstaltungen tragen weiter zu einer höheren Kundenfrequenz bei.

Im Kanton Basel-Stadt wurde zudem einen Schutzschirm von 19 Millionen Franken für Grossveranstaltungen mit 5000 Personen und mehr bewilligt. Damit wird ab Juli die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Kultur-, Sport und Messebereich erleichtert.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lockerungsschritt finden Sie hier. Alles Wissenswerte zur aktuellen Corona-Situation, zu den staatlichen Unterstützungsmassnahmen und viele weitere Informationen finden Sie auf www.gewerbe-basel.ch.  

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute!

Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt

Home Office-Pflicht wird aufgehoben
Die Home Office-Pflicht wird in eine Empfehlung umgewandelt. Repetitive Tests sind nicht mehr nötig. Auch die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz entfällt. Neu liegt die Entscheidung, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz notwendig ist, beim Arbeitgeber.

Gelockerte Regeln für die Gastronomie
Die Gästegruppen dürfen wieder beliebig gross sein. In Innenbereichen gilt jedoch wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Zudem muss eine Person pro Gruppe ihre Kontaktdaten angeben. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, wenn die Gäste nicht am Tisch sitzen.

Neue Regeln für Veranstaltungen
Bei Grossanlässen mit Covid-Zertifikat gibt es keine Beschränkungen mehr bezüglich Kapazität und Anzahl Personen. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen allerdings eine kantonale Bewilligung. Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat ist die Gästezahl beschränkt auf 2/3 der Kapazität und auf 1000 Sitzende oder 250 (drinnen) bzw. 500 (draussen) Stehende. Drinnen gilt Maskenpflicht. Ohne Zertifikat dürfen keine Anlässe und Konzerte stattfinden, wo getanzt wird.

Keine Kapazitäts-Beschränkungen mehr
Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen können ihre Kapazitäten wieder voll ausnutzen. Die Maskenpflicht bleibt aber vorerst noch bestehen.

Website gewerbe-basel.ch
Auf unserer Website finden Sie laufend Informationen zur aktuellen Lage, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not und weiteren Themen. www.gewerbe-basel.ch
Kommentar von Gewerbedirektor Gabriel Barell
Gewerbedirektor Gabriel Barell mahnt, trotz umfassenden Lockerungen das Ziel, die vollständige Rückkehr zur Normalität, nicht aus den Augen zu verlieren. Mehr
Maskenpflicht im Freien fällt
Im Freien wird die Maskenpflicht aufgehoben. In Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Restaurantterrassen, Bahnhöfen und von Haltestellen müssen demnach keine Masken mehr getragen werden. Drinnen bleibt sie jedoch weitgehend Pflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise am Arbeitsplatz.
Bezugsdauer Kurzarbeit wird erhöht und vereinfachtes Verfahren verlängert
Der Bundesrat hat die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE verlängert. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Medienmitteilung.
Basel-Stadt: Parlament beschliesst Schutzschirm für Grossveranstaltungen
Der Basler Grosse Rat hat heute einen Schutzschirm von 19 Millionen Franken für Grossveranstaltungen mit 5000 Personen und mehr beschlossen. Veranstalter können somit eine Ausfallentschädigung beantragen, falls eine Grossveranstaltung wegen der epidemiologischen Lage kurzfristig abgesagt werden muss. 
Gewerbeverband Basel-Stadt
Elisabethenstrasse 23
Postfach 332
4010 Basel

Telefon +41 61 227 50 50
E-Mail [email protected]

Facebook |Twitter | Youtube | Xing | LinkedIn

 






This email was sent to [email protected]
why did I get this?    unsubscribe from this list    update subscription preferences
Gewerbeverband Basel-Stadt · Elisabethenstrasse 23 · Postfach 332 · Basel 4010 · Switzerland