Sehr geehrter Herr Do, Kinder von ihren Eltern zu trennen, gehört zu den einschneidensten Maßnahmen, die staatliche Stellen treffen können. Die Hürden dafür sind hoch. Der Maßstab für einen Sorgerechtsentzug darf deshalb auch nicht ein vermeintliches Idealbild von Eltern und deren pädagogischer Kompetenz sein. Der BGH hat am 06.07.2016 ein Verfahren über eine teilweise Entziehung der elterlichen Sorge infolge erzieherischer Defizite der Eltern entschieden. Dieser Fall ist nicht nur deshalb besonders relevant, weil die Bundesrichter die Bedeutung des Kindeswohls, der richterlichen Aufklärungspflicht und von Alternativ-Maßnahmen unterstrichen haben. Sondern auch, weil das Gericht eine Streitfrage zum Umgangsbestimmungsrecht beantwortet hat. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Bausparer dürfen auf die Rückzahlung von Gebühren hoffen: Der BGH hat jetzt ein verbreitete AGB-Klausel in Bausparverträgen zu sogenannten Darlehensgebühren gekippt. Damit wenden die BGH-Richter ihre Rechtsprechung zu unzulässigen, von der Laufzeit unabhängigen Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen auch auf Bausparverträge an - mehr zum aktuellen Urteil im zweiten Beitrag! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |