Sehr geehrter Herr Do, das Wechselmodell - also die zeitlich gleichwertige Betreuung von Trennungskindern durch beide Eltern - ist umstritten. Juristische Probleme und Streitfragen gibt es reichlich. Eine wichtige Frage hat jetzt der BGH geklärt: Kann das Familiengericht bei gemeinsamem Sorgerecht das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anordnen? Und wann kann es so durchgesetzt werden? Diese Grundsatzentscheidung sollte Sie bei der wachsenden Bedeutung dieser Umgangsregelung interessieren - erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |