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Guten Tag, der Jahreswechsel bringt für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich. Ob elektronische AU-Bescheinigung, Pflicht zur Mehrwegalternative oder Lieferkettengesetz – wir haben für Sie zusammengefasst, was ab 1. Januar gilt. Wenn Sie zu den einzelnen Regelungen Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Mail an [email protected]. Für die Zeit bis Silvester haben wir noch eine Hörempfehlung für Sie: In unserem IHK-Podcast spricht Konstantin Klostermann mit IHK-Präsidentin Dr. Nicole Grünewald und Vizepräsident Anton Bausinger über die ehrenamtliche Arbeit für die IHK. Und jetzt wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr! Ihre IHK Köln |
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| Überblick | Neues Jahr, neue Regeln | 2022 neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr 2023 wird für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich bringen. Weiterlesen |
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