Newsletter für Betriebsräte:
|
Liebe Leserinnen und Leser,
| | obwohl Handwerk und Unternehmen seit Jahren um den beruflichen Nachwuchs wetteifern, finden bei weitem nicht alle Schulabgänger eine Ausbildungsstelle. Das soll sich mit dem Weiterbildungsgesetz ändern: Ab August 2024 besteht ein Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung. Auch bereits ausgebildeten Beschäftigten soll das Gesetz neue Chancen auf Qualifizierung bringen - damit beim digitalen, krisen- und klimabedingten Umbau der Wirtschaft niemand zurückbleiben muss.
| |
Euch eine gute Woche! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
|
|
| |
Arbeitsschutz 7 Tipps für heiße Sommertage Bei 30 Grad und mehr fällt selbst das Arbeiten im Büro schwer, Konzentration und Kreislauf leiden. Arbeitgeber sollten die Beschäftigten schützen, indem sie die Kleiderordnung lockern und Getränke bereitstellen. Was Beschäftigte selbst tun können, empfehlen sieben Tipps der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
| Ausbildung Anspruch auf Ausbildungsplatz ab 2024 Bundestag und Bundesrat haben am 23.Juni und 7. Juli das Weiterbildungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung) verabschiedet. Das Gesetz verspricht eine Reform der Weiterbildungsförderung, führt ein Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie für junge Berufsstarter ein.
|
| |
Betriebsratsarbeit Kein Auskunftsrecht über Mehrheitsgewerkschaft Der Betriebsrat kann vom Arbeitsgeber Auskünfte verlangen, die einen Bezug zum Betriebsratsamt haben und für dessen Durchführung erforderlich sind. Das Gericht muss nicht von Amts wegen prüfen, wofür das Gremium die Information benötigen könnte - so das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
| Verhaltensbedingte Kündigung Vollbad im Rhein als Kündigungsgrund? Rechtfertigt es den Rauswurf, wenn ein Mitarbeiter bei einer Betriebsfeier in den Rhein springt? Auch darüber, ob der Arbeitgeber den Mitarbeiter gegenüber dem Betriebsrat als "unbekleidet" bezeichnen durfte, wenn dieser beim Flussbad seine Unterhose anbehielt, verhandelt am 18. Juli das LAG Düsseldorf.
|
| |
Arbeitszeit Arbeitszeitbetrug: Die wichtigsten Antworten Privat im Internet surfen, nicht ausstempeln zum Rauchen, Pausen überziehen - hier reagieren Gerichte und Arbeitgeber oft streng. Aber wann liegt wirklich Arbeitszeitbetrug vor? Und ist eine Kündigung immer angemessen? Lesen Sie es in Ausgabe 7/2023 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.
| Betriebsratsarbeit Fachliteratur für Betriebsräte Eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Arbeit von Betriebsräten ist ihre sinnvolle und angemessene Ausstattung mit Fachliteratur. Welche Literatur vom Arbeitgeber übernommen werden, erfahrt ihr von Prof. Peter Wedde in »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2023. ab Seite 32.
|
| |
| | | | | Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 102 BetrVG
|
|
|
| | |
| |
Sigrid Britschgi
| |
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
| |
Rechtliche Grundlagen
| |
| |
|
|
| |
|
| |
Werner Hinrichs
| |
Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen
| |
Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 102 BetrVG
| |
| |
|
|
| |
| |
|
|
| |
| |
Impressum: Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Str. 14 60439 Frankfurt/Main Postanschrift: Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main Web: w w w. bund-verlag. de E-Mail: [email protected] Tel.: +49 69 79 50 10-0 Geschäftssitz: Frankfurt/M. HR B 29521 AG Frankfurt/M. DE 811884906 Redaktion: Leslie Schilling Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Frowein Geschäftsführer: Rainer Jöde, Jürgen Scholl
|
| |
Copyright © 2023 Bund-Verlag GmbH Newsletter abbestellen | |
|
|